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Startschuss für die Förderung von Kleinprojekten im Mittleren Schwarzwald


Auf seiner Sitzung am 10. Dezember 2019 hat der Vorstand des Vereins Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e.V. die Weichen für ein neues Förderprogramm in der Region gestellt. Mit Geldern von Bund, Land und der Region stehen in den kommenden zwei Jahren weitere Fördermittel in Höhe von 200.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Nachdem zum Jahresende 2019 die LEADER-Fördermittel weitgehend in Projekten gebunden sind, gibt es für 2020 und 2021 ein neues Förderinstrument, das die Förderung von Kleinprojekten im Mittleren Schwarzwald ermöglicht. Bund und Land stellen durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) im sogenannten Regionalbudget jährlich (zunächst befristet bis 31.12.2021) bis zu 180.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Aus der Region kommen, dank der Unterstützung durch die Kommunen und die Landkreise Ortenaukreis und Rottweil weitere 20.000 Euro Eigenmittel, sodass 200.000 Euro Fördermittel pro Jahr für weitere Projekte im Mittleren Schwarzwald eingesetzt werden können.
Projektträger können Vereine, Privatpersonen, Kleinstunternehmen und Kommunen im Gebiet der LEADER-Kulisse Mittlerer Schwarzwald sein. Gefördert werden Kleinprojekte mit max. 20.000 Euro Nettokosten. Die Bagatellgrenze liegt bei 3.750 Euro Nettokosten, die Mindestfördersumme beträgt 3.000 Euro bei einem Fördersatz von 80%.
Es werden Ideen in den Bereichen Dorfentwicklung, Infrastruktur und Grundversorgung unterstützt.
Die Vorhaben müssen den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzeptes der Region Mittlerer Schwarzwald entsprechen. Die Auswahl erfolgt auf Basis von Auswahlkriterien, die eigens für das Regionalbudget entwickelt wurden. Die Projekte unterliegen dem Jährlichkeitsprinzip, d.h. sie müssen innerhalb eines Jahres umgesetzt, abgerechnet und ausbezahlt werden.
Der erste Projektaufruf startete am 16. Dezember 2019. Bis zum 17. Februar 2020 können Projektideen in der Geschäftsstelle in Schiltach eingereicht werden, in der ersten Auswahlrunde stehen 100.000 Euro zur Verfügung. Die Auswahlsitzung ist voraussichtlich am 10. März 2020.
Die Geschäftsstelle steht für Fragen zu den Anforderungen und Voraussetzungen zur Verfügung, eine frühzeitige Kontaktaufnahme wird ausdrücklich empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Förderung unter Vorbehalt der Mittelfreigabe der Landesbehörden steht.