Haushaltssatzung 2020
20.12.2019
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
1. Haushaltssatzung der Gemeinde Eschbronn
für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 26.11.2019 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 4.239.400
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 3.996.070
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 243.330
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 243.330
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.016.500
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 3.504.100
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 512.400
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.057.300
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.852.300
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf ausInvestitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -1.795.000
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -1.282.600
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 27.400
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -27.400
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -1.310.000
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 EUR,
davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf 0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 800.000 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
1.000.000 EUR.
§ 5 Steuersätze*
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a )für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 550 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 385 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H.
der Steuermessbeträge.
* Die Hebesätze der Gemeinde Eschbronn wurden in der Hebesatzung vom 11.05.2016 unter § 2 wie oben aufgeführt festgesetzt.
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 29.11.2019 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Rottweil am 12.12.2019 genehmigt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.01.2020 bis 13.01.2020 im Rathaus Eschbronn öffentlich aus.
Eschbronn, den 17.12.2019
gez. Franz Moser
Bürgermeister