Bebauungsplan „Mühlbach“ – beschleunigtes Verfahren nach § 13 b BauGB
20.12.2019
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Eschbronn hat am 17.12.02019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Mühlbach“ und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Bebauungsplan Mühlbach
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 17.12.2019
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuordnung und Erweiterung der Bauflächen im Bereich „Mühlbach“ geschaffen werden und damit eine zentral gelegene Fläche in Mariazell einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Im Planbereich sind auch Flächen für verdichtete Bauformen vorgesehen.
Gemäß § 13 b i.V. mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich
Eschbronn, den 18.12.2019 gez. Franz Moser
Bürgermeister