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Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2020 für den Zweckverband „Wasserversorgung Eberbachgruppe“, Sitz Dunningen


Das Landratsamt Rottweil hat mit Erlass vom 27.12.2019, AZ: 200.01.030.310 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes gem. § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Gemäß § 18 GKZ i.V. mit § 4 Abs. 3 GemO und § 81 Abs. 3 GemO wird der Wirtschaftsplan 2020 hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Aufgrund der §§ 18 und 20 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit vom 16. September 1974 (GBL. 1974 S. 408, ber. 1975 S. 460, ber. 1976 S. 408) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2015 (GBL. S. 1147, 1149) i.V. mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000 (GBL. 2000 S. 581, ber. S. 698) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Mai 2019 (GBL. S. 161, 186) hat die Verbandsversammlung am 19.12.2019 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 beschlossen:

§1 Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je                                                 523.500 €
   davon im Erfolgsplan                              264.800 €
                  Vermögensplan                      258.700 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen)           187.000 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen                               132.000 €
§ 2 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf               50.000 €
festgesetzt.
§ 3 Betriebskosten- und Kapitalumlage
Die Betriebskostenumlage wird im Erfolgsplan auf      259.800 €
festgesetzt.
Die Kapitalumlage wird im Vermögensplan auf             0 €
festgesetzt.
§ 4 Aufteilung der Betriebskosten- und Kapitalumlage

Die Aufteilung der Betriebskosten- und Kapitalumlage erfolgt nach den Bestimmungen der Verbandssatzung. Die Erhebung von Abschlagszahlungen richtet sich nach den Vorschriften der Verbandssatzung.

§ 5 Wirtschaftsführung

Für die Wirtschaftsführung des Verbandes gelten die Bestimmungen der Verbandssatzung.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 liegt in der Zeit vom 20.01.2020 bis einschl. 28.01.2020 auf dem Rathaus in Dunningen-Ort, Erdgeschoss, Zimmer 0.04, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Dunningen, den 10.01.2020
gez. Peter Schumacher, Verbandsvorsitzender