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Flurneuordnungs- und Vermessungsamt - Wichtige Information zum Flurneuordnungsverfahren Dunningen (B462)


im letzten Winter 2018/2019 fanden die Wunschtermine statt, die Anhörung der Teilnehmer im Flurneuordnungsverfahren über ihre Vorstellungen für die neuen Flurstücke. Alle rd. 600 Beteiligten waren dazu eingeladen worden und konnten ihre Wünsche zu Papier bringen lassen. Die Auswertung all dieser wichtigen Informationen wurde als Vorbereitung für den nächsten Schritt im Verfahren vorgenommen, der Erstellung des Entwurfs der neuen Zuteilung, vorgenommen.
Pachtmanagement: Alle Eigentümer wurden bei der Anhörung dazu befragt, ob –neben der Neuzuteilung des Eigentums- Interesse daran besteht, dass das Flurneuordnungsamt einen Entwurf über die Verpachtung der neuen Flurstücke erstellt. Diese Frage haben 60% mit ‚Nein‘ beantwortet, 23% mit sinngemäß ‚Ja, aber nur nach Rücksprache‘, 17% haben diese freiwillige Leistung befürwortet. Damit ist das Ergebnis eindeutig, es wird KEIN Entwurf für die Neuverpachtung erstellt werden.
Daneben gab es aber auch noch die Frage, ob die neue Fläche ggf. neben die Fläche eines bestimmten Bewirtschafters gelegt werden soll. Dies ist unabhängig vom Pachtflächenmanagement und wird getrennt davon gesehen.
Der Flächenabzug im Verfahren ist ermittelt worden, dieser beträgt (vorläufig) 2,4%.
Aufgrund der hohen Anzahl von Beteiligten, der schwierigen topographischen, eigentumsrechtlichen sowie naturräumlichen und mehreren weiteren örtlichen Gegebenheiten kann die vorläufige Besitzeinweisung, also die Bewirtschaftung der neuen Flurstücke, erst im Herbst 2021 erfolgen. Sollten Sie Ihren Pachtvertrag wegen der Besitzeinweisung auf Herbst 2020 gekündigt haben, so empfehlen wir Ihnen, Ihren Pächtern die Frist für die Bearbeitung in gegenseitigem Einverständnis bis zum Zeitpunkt der Besitzeinweisung zu verlängern.
Bis Ende Februar laufen die weiteren Vorbereitungen für die Ausschreibung des Wegebauprogramms 2020. Dieses beinhaltet den Neu- bzw. Ausbau der letzten Asphaltwege. Zum Schutz der Feldlerchennachkommen werden hierzu Aufsitzstangen an verschiedenen Stellen aufgestellt, diese müssen bis Ende August stehen bleiben. Um Beachtung wird gebeten.
Für die Bewirtschafter im Verfahrensgebiet ist geplant, im nächsten Herbst/Winter gemeinsam mit dem Landwirtschaftsamt eine Veranstaltung durchzuführen, bei der Fragen zur Bewirtschaftung bzw. Umgang mit dem Gemeinsamen Antrag im Jahr der Besitzeinweisung geklärt werden können.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter Tel. 0741/244-908, Herr Buck.

gez. Silvia Helmstädter