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Informationen zur fallweisen Betreuung im Privatwald ab 2020


Aufgrund beihilferechtlicher Bestimmungen kann die fallweise Privatwaldbetreuung künftig nicht mehr als institutionelle Förderung mit vergünstigten Festmetersätzen angeboten werden. Ab dem Jahr 2020 muss die Abrechnung der fallweisen Betreuungsleistung zu einem vergünstigten Stundensatz erfolgen.
Damit die Waldbesitzer den vergünstigten Stundensatz für die erbrachten Leistungen erhalten können, müssen sie mit dem Forstamt eine sog. PW-Vereinbarung abschließen.
Die Unterlagen dazu wurden allen Waldbesitzern < 50 ha zugesandt, die in den letzten 10 Jahren Betreuungsleistungen beim Forstamt in Anspruch genommen haben.
Alle anderen Privatwaldbesitzer mit einer Betriebsgröße < 50 ha haben natürlich auch die Möglichkeit, eine solche Vereinbarung mit dem Forstamt abzuschließen.
Sie müssen in diesem Fall jedoch aktiv auf das Forstamt oder den zuständigen Revierleiter zugehen und die Unterlagen anfordern. Wenn die vom Waldbesitzer ausgefüllten Dokumente dem Forstamt vorliegen, kann der Revierleiter vor Ort umgehend mit den Betreuungsarbeiten beginnen. Bei Fragen oder weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an den zuständigen Revierleiter oder an das Forstamt in Rottweil.