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Bebauungsplan „Mühlbach“


Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Eschbronn hat am 5. November 2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Mühlbach“ und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen. In öffentlicher Sitzung am 17. Dezember 2019 wurde der Aufstellungsbeschluss dahingehend geändert, als der geplante räumliche Geltungsbereich erweitert wurde. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 8. November 2019 bzw. am 20. Dezember 2019 öffentlich bekannt gemacht. Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 7. Juli 2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Mühlbach und der örtlichen Bauvorschriften festgestellt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Stellen nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

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Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 07. Juli 2020.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuordnung und Erweiterung der Bauflächen im Bereich „Mühlbach“ geschaffen werden. Gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung -je in der Fassung vom 07. Juli 2020- und dem Entwurf des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags in der Fassung vom 15.06.2020 in der Zeit vom  20. Juli 2020 bis einschließlich 21. August 2020 (Auslegungsfrist) im Rathaus der Gemeinde Eschbronn, Hauptstraße 8, 78664 Eschbronn, Zimmer 3 (Bürgerbüro) während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt.
(Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind aktuell in der Regel von Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr.)
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Eschbronn, Hauptstraße 8, 78664 Eschbronn abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgern und Bürgerinnen personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Unterlagen zu diesem Verfahren können auch im genannten Zeitraum unter www.eschbronn.de abgerufen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 (2) BauGB).
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Eschbronn, den 8. Juli 2020
gez.   Franz Moser
Bürgermeister