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Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Karlsruhe


Änderung der Verordnung über den Naturpark „Schwarzwald Mitte/Nord“ vom 16. Dezember 2003, zuletzt geändert mit Datum vom 16. Dezember 2014 auf den Gebieten der Landkreise Calw, Enzkreis, Freudenstadt, Karlsruhe, Ortenaukreis, Rastatt, Rottweil sowie der Stadtkreise Karlsruhe, Baden-Baden und Pforzheim.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe – Höhere Naturschutzbehörde – beabsichtigt die Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über den Naturpark „Schwarzwald Mitte/Nord“ zu ändern: Der Geltungsbereich der Verordnung des Naturparks wird geändert und erweitert. Anlass hierfür ist der Wunsch einer Anzahl von Gemeinden auf Aufnahme in den Naturpark.
In dem geplanten Naturpark sind ab dem heutigen Datum bis zum Inkrafttreten der Verordnung, längstens jedoch zwei Jahre, alle Veränderungen verboten, die den Schutzzweck der Verordnung gefährden können. Die bis heute rechtmäßig ausgeübte Bodennutzung bleibt unberührt.
Der Entwurf der Änderungsverordnung sowie die dazugehörigen Karten liegen in der Zeit
vom 19. Oktober 2020 bis einschließlich 30. November 2020
zur kostenlosen Einsicht durch jedermann beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl-Friedrich-Str. 17, 76133 Karlsruhe, 2. OG, während der Sprechzeiten (Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr) in Papierform aus.
Ergänzend wird der Entwurf der Änderungsverordnung einschließlich der dazugehörigen Karten für die Dauer der öffentlichen Auslegung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt5/Ref55/Seiten/naturpark_schwarzwald_mn.aspx
veröffentlicht.
Des Weiteren wird der Entwurf der Änderungsverordnung einschließlich der dazugehörigen Karten für die Dauer der öffentlichen Auslegung bei den folgenden räumlich betroffenen Naturschutzbehörden bei den Stadtkreisen und Landratsämtern zur kostenlosen Einsicht während der Sprechzeiten elektronisch bereitgestellt:
1. beim Landratsamt Calw, Abteilung Landwirtschaft und Naturschutz, Haus C, Abteilungszentrale, Zimmer C 507, Vogteistraße 42-46, 75365 Calw, während folgender Zeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich Montag von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr und Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:30 Uhr;
2. beim Landratsamt Enzkreis, 1. Stock, Zimmer 130, Östliche Karl-Friedrich-Straße 58, 75175 Pforzheim, während folgender Zeiten: Montag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16.00 Uhr, Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr;
3. beim Landratsamt Freudenstadt, Amt für Bau, Umwelt und Wasserwirtschaft, Zimmer 245, Herrenfelder Straße 14, 72250 Freudenstadt, während folgender Zeiten: Dienstag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr;
4. beim Landratsamt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, Zimmer 05 31 (Hochhaus), Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe, während folgender Zeiten: Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr;
5. beim Landratsamt Ortenaukreis in Offenburg, Bau A, Zimmer 218 A, Badstraße 20, 77652 Offenburg, während folgender Zeiten: Montag bis Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr;
6. beim Landratsamt Rastatt, Kundenservice-Center, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, während folgender Zeiten: Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr;
7. beim Landratsamt Rottweil, Zimmer 802 (Hochhaus), Königstraße 36, 78628 Rottweil, während folgender Zeiten: Montag bis Mittwoch von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr;
8. bei der Stadt Baden-Baden, 1. OG, Zimmer D 117, Briegelackerstr. 8, 76532 Baden-Baden, während folgender Zeiten: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr;
9. bei der Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt, Zimmer D 117, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, während folgender Zeiten: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr;
10. bei der Stadt Pforzheim, Amt für Umweltschutz, 3. OG, Luisenstraße 29, 75172 Pforzheim, während folgender Zeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Rechtsverbindlich ist nur das bei dem Regierungspräsidium Karlsruhe durchgeführte Verfahren und die dort öffentlich ausgelegten Unterlagen in Papierform.
Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf und den dazugehörigen Karten können während der genannten Auslegungsfrist beim Regierungspräsidium Karlsruhe schriftlich (Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 55 Naturschutz Recht, 76247 Karlsruhe), zur Niederschrift (Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl-Friedrich-Str. 17, 2. OG, Raum 311/ 312, 76133 Karlsruhe) oder elektronisch (Naturschutzgebiete(at)rpk.bwl.de) vorgebracht werden.
Bitte beachten Sie, dass sich die jeweiligen Bedingungen zur Einsichtnahme der Unterlagen bei den Landratsämtern und Stadtkreisen aufgrund der COVID-19-Pandemie geändert haben könnten.
Karlsruhe, den 16.09.2020
Regierungspräsidium Karlsruhe