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Bebauungsplan „Hoberten IV – 1. Änderung“


Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Eschbronn hat am 15. September 2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Hoberten IV – 1. Änderung“ und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Der Gemeinderat hat ebenfalls in öffentlicher Sitzung am 15. September 2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Hoberten IV – 1. Änderung und der örtlichen Bauvorschriften festgestellt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Stellen nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 15.09.2020.

Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die bislang durch die Schutzzone im Zuge der Strom-Freileitung nicht bebaubare Fläche als Baufläche ausgewiesen werden, nachdem die Stromleitung verlegt werden soll. Zudem werden neue Standorte für Versorgungs- bzw. Verteilungseinrichtungen für die Strom- und Telekommunikationsversorgung ausgewiesen.
Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung –je in der Fassung vom 15.9.2020- und dem Entwurf des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags in der Fassung vom 4.9.2020 in der Zeit vom  5. Oktober 2020 bis einschließlich 6. November 2020 (Auslegungsfrist) im Rathaus der Gemeinde Eschbronn, Hauptstraße 8, 78664 Eschbronn, Zimmer 1 (Bürgerbüro) während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt.
(Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind von Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag von 13.30 bis 17.30 Uhr und Mittwoch von 13.30 bis 16.00 Uhr.)
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Eschbronn, Hauptstraße 8, 78664 Eschbronn abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgern und Bürgerinnen personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Unterlagen zu diesem Verfahren können auch im genannten Zeitraum unter www.eschbronn.de abgerufen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 (2) BauGB).
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Eschbronn, den 22.09.2020
gez.   Franz Moser
Bürgermeister
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