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Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Eschbronn für das Haushaltsjahr 2020


Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 28.07.2020 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

Hier gelangen Sie zur Nachtragshaushaltssatzung


§ 4 Kassenkredite
Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht verändert.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze werden nicht geändert.

Eschbronn, den 28.07.2020
Franz Moser
Bürgermeister

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Nachtragshaushaltssatzung wurde gem. § 81 Abs. 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 2.9.2020 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Nachtragshaushaltssatzung wurden vom Landratsamt Rottweil am 16.9.2020 genehmigt. Die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.10.2020 bis zum 6.11.2020 im Rathaus Eschbronn, Hauptstraße 8, 78664 Eschbronn, Erdgeschoss, Zimmer 1 (Bürgerbüro) während der Öffnungszeiten aus.
Franz Moser
Bürgermeister