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Satzung zur Änderung der Hauptsatzung


Aufgrund von § 4 in Verbindung mit § 39 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat am 19.1.2021 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 18.1.1994 beschlossen:

Artikel 1 Satzungsänderungen
§ 3a wird eingefügt:
§ 3a
Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum
Der Bürgermeister kann Sitzungen des Gemeinderats ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in Form von Videokonferenzen einberufen. Die Voraussetzungen für die Einberufung und die Durchführung dieser Sitzungen richten sich nach den Bestimmungen des § 37a Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung.

Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Eschbronn, den 20. Januar 2021
Franz Moser
Bürgermeister

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Rottweil geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Eschbronn, den 20. Januar 2021
 
Franz Moser
Bürgermeister