Haushaltssatzung
22.01.2021
1. Haushaltssatzung der Gemeinde Eschbronn für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 15.12.2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 4.068.940
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 3.948.060
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 120.880
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 120.880
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 3.851.360
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 3.505.230
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 346.130
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.173.500
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 3.597.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von - 1.423.500
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von - 1.077.370
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 1.000.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 27.400
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 972.600
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -104.770
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR.§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf550 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf385 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf340 v. H.
der Steuermessbeträge.
Eschbronn, den 16.12.2020
Franz Moser
Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 17.12.2020 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Rottweil am 12.01.2021 genehmigt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25.01.2021 bis 03.02.2021 im Rathaus Eschbronn - Bürgerbüro - EG - öffentlich aus.
Eschbronn, den 15.01.2021
Franz Moser
Bürgermeister