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Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften „Mühlbach“ der Gemeinde Eschbronn im Ortsteil Mariazell (im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB)


hier: Öffentliche Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB eines Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Mühlbach“

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Eschbronn hat am 5.11.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Mühlbach“ und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen. Nachdem im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die vom 20.7.2020 bis zum 21.8.2020 stattgefunden hat, Anregungen zum Plan eingingen, die eine Planänderung erforderlich machten, hat der Gemeinderat am 14.9.2021 in öffentlicher Sitzung eine Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans Mühlbach und der zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, dass der Bebauungsplan und die zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften erneut entsprechend § 3 Abs. 2 i.V. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich ausgelegt werden sollen. Der Auslegungszeitraum wird nach § 4a Abs. 3 BauGB verkürzt. Der vorgenannte Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Plan Mühlbach erneute Auslegung

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften je in der Fassung vom 14.9.2021.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der Wohnbauflächen im Bereich Mühlbach geschaffen werden. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und einen Umweltbericht nach § 2a BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus zeichnerischem Teil und textlichen Festsetzungen mit Begründung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie der Entwurf der zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften

vom 27.09.2021 bis einschließlich 11.10.2021 (Auslegungsfrist)

im Rathaus der Gemeinde Eschbronn, Hauptstraße 8, 78664 Eschbronn, Bürgerbüro (Zimmer 3) öffentlich aus und können während der allgemeinen Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel bis zum 30. September 2021 Montag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich montags von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr und mittwochs von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, ab dem 1. Oktober 2021: Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, Montagnachmittag von 13.30 bis 17.30 Uhr, Dienstag- und Mittwochnachmittag von 13.30 bis 16.00 Uhr)

Entsprechend § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auch im Internet eingestellt. Während des Beteiligungszeitraums sind die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Eschbronn unter folgendem Link und der genannten Bebauungsplan-Bezeichnung abrufbar:

http://www.eschbronn.de/de/Wirtschaft-Bauen/Bebauungsplaene

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen ist auch die Abwägungssynopse der eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der bereits erfolgten öffentlichen Auslegung des ursprünglichen Entwurfs sowie folgende Arten umweltbezogener Information

1. Artenschutzrechtliche Fachbeitrag

Urheber: Rottweiler Ing.- und Planungsbüro GmbH
Stand: 16.6.2020

Inhalte:

-Erfassungen zur Bewertung des Vorkommens und Betroffenheit der artenschutzrechtlich relevanten Tiergruppen anhand der Kriterien des § 44 BNatSchG, Vermeidungsmaßnahmen und Maßnahmen

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Eschbronn, Hauptstraße 8, 78664 Eschbronn abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgern und Bürgerinnen personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 BauGB). Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Eschbronn, den 15. September 2021

gez.   Franz Moser

Bürgermeister