Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2022 für den Zweckverband „Wasserversorgung Eberbachgruppe“, Sitz Dunningen
Das Landratsamt Rottweil hat mit Erlass vom 27.01.2022 AZ: 200.01.030.310 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes gem. § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Gemäß § 18 GKZ i.V.m. § 4 Abs. 3 GemO und § 81 Abs. 3 GemO wird der Wirtschaftsplan 2022 hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Aufgrund der §§ 18 und 20 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit vom 16. September 1974 (GBl. 1974 S. 408, ber. 1975 S. 460, ber. 1976 S. 408) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2020 (GBl. S. 403) i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000 S. 581, ber. S. 698) zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) hat die Verbandsversammlung am 22.12.2021 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 beschlossen:
§ 1 Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 546.000,00 €
davon im Erfolgsplan 259.500,00 €
Vermögensplan 286.500,00 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
(Kreditermächtigungen) 215.000,00 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 150.000,00 €
§ 2 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 50.000,00 €
§ 3 Betriebskosten- und Kapitalumlage
Die Betriebskostenumlage wird im Erfolgsplan festgesetzt auf 255.700,00 €
Die Kapitalumlage wird im Vermögensplan festgesetzt auf 0 €
§ 4 Aufteilung der Betriebskosten- und Kapitalumlage
Die Aufteilung der Betriebskosten- und Kapitalumlage erfolgt nach den Bestimmungen der Verbandssatzung. Die Erhebung von Abschlagszahlungen richtet sich nach den Vorschriften der Verbandssatzung.
§ 5 Wirtschaftsführung
Für die Wirtschaftsführung des Verbandes gelten die Bestimmungen der Verbandssatzung.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 liegt in der Zeit vom 21.02.2022 bis einschl. 02.03.2022 auf dem Rathaus in Dunningen-Ort, Erdgeschoss, Zimmer 0.07, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Dunningen, den 14.02.2022
gez. Peter Schumacher, Verbandsvorsitzender