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Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2022 für den Zweckverband „Wasserversorgung Eberbachgruppe“, Sitz Dunningen


Das Landratsamt Rottweil hat mit Erlass vom 27.01.2022 AZ: 200.01.030.310 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes gem. § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Gemäß § 18 GKZ i.V.m. § 4 Abs. 3 GemO und § 81 Abs. 3 GemO wird der Wirtschaftsplan 2022 hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Aufgrund der §§ 18 und 20 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit vom 16. September 1974 (GBl. 1974 S. 408, ber. 1975 S. 460, ber. 1976 S. 408) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2020 (GBl. S. 403) i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000 S. 581, ber. S. 698) zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) hat die Verbandsversammlung am 22.12.2021 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit

1.    den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je                                  546.000,00 €

davon im     Erfolgsplan                                                                           259.500,00 €

                     Vermögensplan                                                                   286.500,00 €

2.    dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

(Kreditermächtigungen)                                                                          215.000,00 €

3.    dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen                    150.000,00 €

§ 2 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                             50.000,00 €

§ 3 Betriebskosten- und Kapitalumlage

Die Betriebskostenumlage wird im Erfolgsplan festgesetzt auf                   255.700,00 €

Die Kapitalumlage wird im Vermögensplan festgesetzt auf                                           0 €

§ 4 Aufteilung der Betriebskosten- und Kapitalumlage

Die Aufteilung der Betriebskosten- und Kapitalumlage erfolgt nach den Bestimmungen der Verbandssatzung. Die Erhebung von Abschlagszahlungen richtet sich nach den Vorschriften der Verbandssatzung.

§ 5 Wirtschaftsführung

Für die Wirtschaftsführung des Verbandes gelten die Bestimmungen der Verbandssatzung.

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 liegt in der Zeit vom 21.02.2022 bis einschl. 02.03.2022 auf dem Rathaus in Dunningen-Ort, Erdgeschoss, Zimmer 0.07, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Dunningen, den 14.02.2022

gez. Peter Schumacher, Verbandsvorsitzender