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Haushaltssatzung


1. Haushaltssatzung der Gemeinde Eschbronn

für das Haushaltsjahr 2022

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 8.2.2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

Zahlen HHsatzung

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt      auf 500.000 EUR. 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt      auf 0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt      auf 1.000.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 550 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 385 v.H.

der Steuermessbeträge;

2.für die Gewerbesteuer auf 340 v.H.

der Steuermessbeträge.

Eschbronn, den 9.2.2022

Franz Moser
Bürgermeister


2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 14.2.2022 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Rottweil am 4.3.2022 genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.3.2022 bis 29.3.2022 im Rathaus Eschbronn, Bürgerbüro, Zimmer Nr. 3 öffentlich aus.

Eschbronn, den 9.3.2022

Franz Moser

Bürgermeister