Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Ob Heckenwald – 3. Erweiterung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Eschbronn hat am 31. Mai 2022, in öffentlicher Sitzung, den Bebauungsplan „Ob Heckenwald – 3. Erweiterung“ nach § 10 BauGB und die mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als jeweils eigenständige Satzungen beschlossen.
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans vom 9.3.2021 / 14.12.2021
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Ob Heckenwald – 3. Erweiterung“, treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 3 BauGB, bei der Gemeindeverwaltung Eschbronn, während der üblichen Dienstzeiten, eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 sind gem. § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Eschbronn geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Eschbronn, den 1. Juni 2022
gez. Franz Moser
Bürgermeister