News

Flurneuordnung Dunningen (B462) – Information zur Besitzeinweisung im Herbst 2022


Landkreis Rottweil

Nachdem am 02. Juni 2022 die Durchsicht des Zuteilungsentwurfs vom Flurbereinigungsverfahren Dunningen (B462) 2022 durch die Oberbehörde positiv verlaufen ist, können wir Ihnen nun den Fahrplan für die nächsten Monate zum nächsten geplanten Meilenstein, der so genannten ‚vorläufigen Besitzeinweisung‘ mitteilen.

Ab Anfang Juli werden die Grenzpunkte der neuen Flurstücke vor Ort mit Bodenpflock und längerem Beipflock gekennzeichnet. Auf dem hierauf angebrachten Schild sind die neuen Flurstücksnummern zu lesen. Es wird gebeten, diese Pflöcke pfleglich zu behandeln, sie dienen den Eigentümern und Bewirtschaftern zum Auffinden ihrer neuen Flurstücke und gelten als Grenzzeichen. Für die Verpflockungsarbeiten werden noch MessgehilfInnen gesucht (s. gesonderte Aufforderung)!

Ende Juli/Anfang August wird der Verwaltungsakt zur vorläufigen Besitzeinweisung öffentlich bekannt gemacht. Dort wird der Stichtag des Besitzübergangs festgelegt, der auch gleichzeitig der Stichtag der Wertgleichheit ist. Zu den Stichtagen der einzelnen Feldfrüchte werden sog. Überleitungsbestimmungen erlassen, um für die Bewirtschafter festzulegen, welche Feldfrüchte zu welchem Zeitpunkt abgeräumt sein müssen, bzw. ab wann frühestens z.B. Grünland eingesät werden kann. Fragen zur Bewirtschaftung in Einzelfällen können gerne über das Landwirtschaftsamt erfragt werden. Ab den Stichtagen dürfen nur noch die neuen Flurstücke bewirtschaftet und nur noch die neuen Wege benutzt werden.

Ende Juli/Anfang August erhalten ALLE Eigentümer eine Liste mit den neuen Flurstücken, deren Größe, Lage, Wert, Nutzungsart und der neuen Flurstücksnummer sowie eine Karte, auf der die neuen Flurstücke dargestellt sind. Ein Merkblatt mit weiteren Informationen ist beigefügt. Eigentümer, die nicht selbst bewirtschaften, teilen ihren Pächtern umgehend die neue Flurstücksnummer und deren Lage mit.

Die Karte des neuen Bestandes, die z.B. auch die Flächendarstellung für Umbruch- und Einsaat enthält sowie die Überleitungsbestimmungen, werden im Rathaus Dunningen öffentlich ausgelegt. Diese werden dann auch zusätzlich im Internet zu finden sein.

Des Weiteren werden an bestimmten Tagen im August im Rathaus Dunningen Bedienstete des Flurbereinigungsamtes für Auskünfte zur Verfügung stehen.

Falls Sie nicht ortskundig sind oder Ihr Flurstück nicht vor Ort finden, können Ihnen die neuen Flurstücke vor Ort aufgezeigt werden. Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bitten wir aufgrund des umfangreichen und großen Verfahrens mit über 500 Beteiligten und langen Wegen vor Ort zur Koordinierung um telefonische Terminabsprache, falls Vor-Ort- oder Gesprächstermine notwendig werden.

Die letzten Rekultivierungsarbeiten sollen ab Mitte bis Ende August beginnen.

Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt, das Sie mit Ihren Unterlagen erhalten, entnehmen.

gez. Helmstädter