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Aufforderung zur Grundsteuerzahlung und Wasser/Abwasser zum 01.07.2022


Die Grundsteuer für die Jahreszahler ist zum 01.07.2022 zur Zahlung fällig.

Die Höhe des fälligen Betrages kann dem letzten zugestellten Steuerbescheid entnommen werden. Es wird gebeten, die Grundsteuer, unter Angabe des Kassenzeichens termingerecht zu entrichten. Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet den Betrag gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben.

In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin. Säumniszuschläge und Mahngebühren fallen hierbei erst gar nicht an.

Aufforderung zur Abschlagszahlung II/2022 für Wasser/Abwasser zum 30.06.2022

Der 2. Abschlag für Wasser und Abwasser für 2022 ist zum 30.06.2022 zur Zahlung fällig. Abschlagsrechnungen werden nicht mehr verschickt. Die Höhe des Betrages entnehmen Sie der Jahresendabrechnung 2021.

Es wird gebeten, den Abschlagsbetrag unter Angabe des Kassenzeichens termingerecht zu entrichten. Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet, den Betrag gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben.

In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin. Säumniszuschläge und Mahngebühren fallen hierbei erst gar nicht an.