News

Aus dem Gemeinderat wird berichtet


Umsetzung der Eigenkontrollverordnung im Ortsteil Locherhof – Auswertung der Kanalbefahrung und Sanierungskonzept

Die Eigenkontrollverordnung verpflichtet die Gemeinden zur regelmäßigen Kontrolle des Kanalnetzes und auch zur Behebung festgestellter Schäden. Die Gemeinde hat daher in den vergangenen Jahren den Zustand des Kanalnetzes in Locherhof mit Kameras erfassen und die Videos vom Büro BIT auswerten lassen.

Vom bestehenden Leitungsnetz im Ortsteil Locherhof, welches ca. 9,3 km Misch-, Schmutz- und Regenwasserleitungen umfasst, wurden im Zuge dieser Eigenkontrolle ca. 8,1 km untersucht. Nicht untersucht wurden Netzabschnitte mit neueren Kanälen etwa in Neubaugebieten. Bei der Auswertung wurden die untersuchten Kanalstrecken in Schadens- bzw. Zustandsklassen einsortiert.

16 % der Kanalstrecken sind den Zustandsklassen mit Schäden zugeordnet, die kurzfristig zu sanieren sind. Bei 40 % besteht lediglich mittelfristiger Handlungsbedarf, bei 25 % erst langfristiger Handlungsbedarf und bei 19 % besteht kein Handlungsbedarf. Die Abnutzung und die Schadenslage ist im Vergleich zu anderen Ortschaften nicht außergewöhnlich. Bei den jüngeren Kanälen, die nicht befahren worden sind (ca. 1.184 m) wird Schadensfreiheit vorausgesetzt.

Anhand der vorgefundenen Schäden wurden die jeweils wirtschaftlichsten Sanierungsverfahren festgelegt. Dabei wurde ermittelt, dass mit Kosten von knapp 0,88 Mio. € zu rechnen ist, um Sofortmaßnahmen und den kurzfristigen Handlungsbedarf abzuarbeiten. Als erste Maßnahme wurde die Sanierung des Kanals mittels Inlinertechnologie am Hochberg bereits vorab umgesetzt. Vorgeschlagen wurde als nächste Maßnahme die Kanalsanierung in der Teufenstraße auf einer Strecke von 350 Metern ebenfalls mit Inlinertechnologie anzugehen. Die Kosten hierfür werden auf 105.000 € geschätzt.

Für den Ortsteil Mariazell ist die Erfassung des Kanalnetzes mit Kameras und die Auswertung der Bilder in der letzten Sitzung beauftragt worden.

Kindergartenbedarfsplanung

Wie in den vergangenen Jahren hat sich der Gemeinderat zur Jahresmitte mit dem Bedarf an Kindergartenplätzen beschäftigt. Grundlage für die Bedarfsplanungen sind die Jahrgangsregister und die Anmeldezahlen. Nach den aktuellen Erhebungen haben sich die Kinderzahlen im vergangenen Jahr, insbesondere im Ortsteil Locherhof, nochmals deutlich erhöht. Es kann im Kindergarten Locherhof also auch im kommenden Kindergartenjahr zu einem Engpass kommen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass zur Befriedigung der Nachfrage andere Angebotsformen (altersgemischte Gruppen, VÖ-Angebot) eingeführt wurden, was zu einer Reduzierung der Platzzahlen geführt hat.

Im Ortsteil Mariazell sind die Kinderzahlen bislang relativ konstant geblieben. Dies könnte sich durch Zuzug etwa im Zuge des Neubaugebietes Hoberten IV ändern, so dass auch hier mit zusätzlichem Platzbedarf zu rechnen ist.

Bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren war im laufenden Jahr teilweise die Kapazitätsgrenze erreicht. Im Einzelfall kam es zu Engpässen. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Plätzen für Kinder unter drei Jahren in den Folgejahren weiter steigen wird.

Um dem Bedarf gerecht werden zu können, ist Flexibilität notwendig. Das betrifft zum einen die Bereitschaft, Angebote im Kindergarten im anderen Teilort anzunehmen. Mit dem Ziel der besseren Steuerung von Nachfrage und Angebot wurde ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 die Vergabe von Kindergartenplätzen für die beiden Kindergärten zentralisiert. Wie in den vergangenen Jahren regelmäßig dargestellt, ist die Aufteilung der Angebote auf zwei Standorte für ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen eher hinderlich. Eine Kinderkrippe lässt sich beispielsweise ungeachtet der räumlichen, personellen und organisatorischen Anforderungen nicht einrichten, ohne ein ausreichendes Angebot an Ü3-Plätzen im jeweiligen Ortsteil zu gefährden.

Die Verwaltung prüft derzeit auch die Anpassung der Betriebsformen der Kindergärten im Blick auf die Nachfrage. Dieses Instrument wurde auch in den letzten Jahren regelmäßig erfolgreich genutzt, um ein auf den jeweiligen Bedarf optimal angepasstes Angebot zu schaffen.

Die Kindergartenbedarfsplanung ist auch in diesem Jahr im Kontext der Diskussion um die geplante Zusammenlegung der beiden Kindergärten zu sehen. In der Bedarfsplanung ist der Gemeinderat davon ausgegangen, dass die Betreuung von Kindern unter drei Jahren durch die Einrichtung mindestens einer Krippengruppe verbessert werden soll. Insgesamt wurde bei der Planung ein Bedarf von mindestens 5 Gruppen (einschl. Krippe) gesehen. Wesentlich bei bisherigen Planungsüberlegungen war die Erweiterungsmöglichkeit. Nachdem Vergabe- und Zuschussverfahren erheblich Zeit in Anspruch nehmen, ist nicht davon auszugehen, dass mit der geplanten Baumaßnahme für den Kindergarten die Situation kurzfristig verbessert werden kann. Die Gemeinde prüft daher auch Interimslösungen, um dem Bedarf auch bis zur Fertigstellung einer Baumaßnahme gerecht zu werden.

Kindergartengebühren

Der Gemeinderat hat entsprechend der landesweiten Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände und der Kirchen die Elternbeiträge für die Kindergärten angepasst und die Satzung geändert. Die Bekanntmachung der Änderung mit den neuen Gebührensätzen erfolgt in diesem Amtsblatt. In der gemeinsamen Empfehlung wird auf die hohe Inflationsrate, die sich auf die Sachkosten auswirkt, aber auch auf steigende Personalkosten hingewiesen und daher eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 3,9 Prozent angeraten. Mit dieser Empfehlung bleibt die Steigerung erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen (mit Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) als auch den Elternhäusern gegenüber gerecht zu werden. Das angestrebte Ziel der angesprochenen Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung. In Eschbronn werden aktuell etwa 12 % erreicht.

Baurechtsfälle

Der Gemeinderat hat einem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Sternendachsbühl 21 und auf Baumaßnahmen am Wohnhaus Uhlandstraße 15 zugestimmt.

Bekanntgaben

Geschwindigkeitskontrolle Hochberg

Am Freitag, dem 29.04.2022 wurde von 07:27 Uhr bis 13:48 Uhr in Locherhof, Hochberg 20, eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Es wurden 1556 Fahrzeuge in beide Fahrtrichtungen gemessen. Es hat 37 Beanstandungen gegeben und damit eine Quote von 2,4 %. Die höchste Geschwindigkeit hat 69 km/h betragen.

Geschwindigkeitskontrolle Hardter Straße stationär

An der stationären Messanlage in der Hardter Straße wurden in einem Zeitfenster im April 23.593 Fahrzeuge in Fahrtrichtung Hardt gemessen. Es hat 104 Beanstandungen gegeben und damit eine Beanstandungsquote von 0,44 %. Die höchste Geschwindigkeit hat 84 km/h betragen. In der entgegengesetzten Richtung, also ortseinwärts, wurden in einem Zeitfenster im April 6.050 Fahrzeuge gemessen. Es hat 19 Beanstandungen gegeben und damit eine Beanstandungsquote von 0,31 %. Die höchste Geschwindigkeit hat 68 km/h betragen.

Behördenbeteiligung zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans 2012 der VVG Rottweil im Bereich "SO Solarpark Jettenwiesen Gemarkung Deißlingen" und zur 24. Änderung des Flächennutzungsplans 2012 der VVG Rottweil im Bereich "Gewerbegebiet Berland - ENRW Gemarkung Neufra"

Die Gemeinde ist im Zuge dieser Verfahren beteiligt worden. Es werden keine Einwendungen erhoben werden.

Allgemeine Finanzprüfung und Prüfung der Bauausgaben in den Haushaltsjahren 2013 bis 2018

Das Kommunal- und Prüfungsamt beim Landratsamt Rottweil hat in den vergangenen Monaten eine allgemeine Finanzprüfung und eine Prüfung der Bauausgaben für die Haushaltsjahre 2013 bis 2018 durchgeführt. Es hat keine Beanstandungen ergeben, über die der Gemeinderat zu informieren war oder über die der Gemeinderat gar hätte Beschluss fassen müssen.

Bürgerbüro

In Corona-Zeiten hat die Verwaltung das Bürgerbüro zunächst provisorisch im ehemaligen Besprechungsraum im Erdgeschoss des Rathauses eingerichtet und dort auch Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiterinnen getroffen. Das Angebot im Erdgeschoss ist zwar nicht völlig behindertengerecht, erspart aber gehbehinderten Menschen, aber auch Menschen, die beispielsweise mit Kleinkindern mit Kinderwägen oder Tragevorrichtungen das Rathaus besuchen, die Treppe ins Obergeschoss. Aus diesem Gesichtspunkt war bereits vor der Corona-Pandemie die Einrichtung eines Bürgerbüros im Erdgeschoss erwogen worden. Nachdem sich die Einrichtung aus Sicht der Verwaltung bewährt hat und auch gut angenommen wird, soll sie verfestigt werden. Aktuell ist der Zugang unmittelbar von außen gegeben. Wartende Besucher sind zwar durch den offenen Vorraum am Eingang des Rathauses geschützt, aber natürlich weiterhin etwa der Kälte ausgesetzt. Mit diesem direkten Zugang besteht aktuell für das Bürgerbüro auch kein Windfang. Es wird daher erwogen, dass ein geschlossener Zugang vom Flur des Rathauses in das Bürgerbüro reaktiviert wird, so dass der Wartebereich ins Gebäude hinein verlegt würde. Zudem soll das Büro bedarfsgerecht möbliert werden.