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Flurneuordnung Dunningen (B462) – Information zur vorläufigen Besitzeinweisung


Wie angekündigt, wurden am 28. Juli 2022 alle Unterlagen mit den neuen Flurstücken gleichzeitig der Deutschen Post AG zur Zustellung übergeben. Leider gab es aus Personalkapazitätsgründen bei der Post (lt. deren Aussage) Verzögerungen bei der Zustellung. Falls Sie noch immer keine Unterlagen erhalten haben, können Sie uns das gerne unter flurneuordnungsamt(at)landkreis-rottweil.de oder telefonisch unter 0741/244-733 mitteilen, wir hinterlegen dann einen Satz Unterlagen im Bürgerbüro im Rathaus Dunningen. Auch bei Fragen zu den neuen Flurstücken können Sie sich bei uns melden. Wir werden versuchen, schnellstmöglich alle Antworten zu liefern, bitten aber um Verständnis, dass dies wegen der hohen Anzahl an Teilnehmern und Flurstücken und weil die Mitarbeiter oft im Außendienst eingesetzt sind, einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Weiterhin werden neue Grenzen mit Pflöcken dort gekennzeichnet, wo es bislang nicht möglich war (z.B. Mais). Es wird gebeten, auf die Pflöcke zu achten, sie dienen den Eigentümern und Bewirtschaftern zum Auffinden ihrer neuen Flurstücke. Sollten noch Pflöcke fehlen, geben Sie uns bitte Nachricht, diese werden wir dann bis spätestens 14.10.2022 einbringen.

Seit Mitte August werden die neuen Grünwege durch beidseits einzelne Pflugfurche in der Örtlichkeit kenntlich gemacht (=Anreißen). Alle neuen Wege, wie auch alle neuen Grundstücke, sind spätestens ab 14.10.2022 zu nutzen, das ist der Stichtag für die Besitzeinweisung; für die Bewirtschaftung einzelner Fruchtarten bitten wir, die Überleitungsbestimmungen zu beachten.

Des Weiteren werden die neuen Grenzen im Ackerland angerissen. Dies ist erforderlich, um bspw. dem Bewirtschafter erstmals in der neuen Struktur eine gerade Grenze zu ermöglichen. Außerdem dient sie der Orientierung, zum Beispiel, wenn von Grenzpunkt zu Grenzpunkt durch die Topographie keine direkte Sichtverbindung besteht. Das Anreißen der Bewirtschaftungsgrenzen würde zwar genügen, da diese aber nicht bekannt sind, werden in der Regel alle neuen Ackergrenzen angerissen.

Die Bewirtschaftenden werden gebeten, die neuen Nutzungsarten unbedingt einzuhalten, sie werden demnächst für FIONA an die Landwirtschafts- bzw. Finanzamt mitgeteilt. Die Größenordnung kann dem Flurbereinigungsnachweis Neuer Bestand beim jeweiligen Flurstück entnommen werden, die Lage ist in der Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung dargestellt. Diese liegt zusammen mit den Verwaltungsakten zur vorläufigen Besitzeinweisung sowie den Überleitungsbestimmungen im Rathaus Dunningen im Kleinen Sitzungssaal aus. Diese Unterlagen finden Sie zusätzlich im Internet unter www.Landkreis-Rottweil.de, dann Landratsamt/Dienstleistungen/Flurneuordnung Dunningen (B 462). Wenn Sie Kartenauszüge in Papier oder Koordinaten (GK oder UTM) benötigen, kommen Sie bitte auf uns zu.

Ab Anfang September sollen dann die letzten Rekultivierungen durchgeführt werden.

gez. Helmstädter