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Grundsteuerreform


Online-Auskunftsportal und Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Einreichung der elektronischen Feststellungserklärung über das ELSTER-Portal

Am Freitag, 01. Juli 2022 hat die bundesweite Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung begonnen. Bis 31. Oktober 2022 haben die Grundstückseigentümer Zeit, die Feststellungserklärung einzureichen.

Sämtliche Informationen zur neuen Grundsteuerreform sind auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de einsehbar. Hier wurde nun auch das Online-Auskunftsportal www.gutachterausschuesse-bw.de freigeschaltet, aus dem die Grundstückseigentümer für ihr(e) Grundstück(e)/Flurstück(e) den Bodenrichtwert und die Fläche abrufen können.

Begleitend dazu hat das Ministerium für Finanzen auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de unter der Rubrik “Was Sie wissen müssen” eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die elektronische Einreichung der Grundsteuer-Feststellungserklärung über das ELSTER-Portal eingestellt.