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Flurneuordnung Dunningen (B462) – Weitere Information zur vorläufigen Besitzeinweisung


Die neuen Grenzen werden weiterhin mit Pflöcken dort gekennzeichnet, wo es bislang nicht möglich war (z. B. Mais). Es wird gebeten, auf die Pflöcke zu achten, sie dienen den Eigentümern und Bewirtschaftern zum Auffinden ihrer neuen Flurstücke. Sollten noch Pflöcke fehlen, geben Sie uns bitte Nachricht, diese werden wir dann bis spätestens 14.10.2022, dem Stichtag für die Besitzeinweisung, einbringen.

Die neuen Grünwege und die Grenzlinien im Acker sind -soweit dies möglich war- vor Ort angerissen worden. Alle neuen Wege, wie auch alle neuen Grundstücke, sind spätestens ab 14.10.2022 zu nutzen. Es wird an die Einhaltung der Termine in den Überleitungsbestimmungen erinnert.

Viele Fragen, die an uns gerichtet werden, drehen sich um die Pachtverhältnisse. Bitte informieren Sie sich hierzu aus dem an alle Eigentümer versendeten Merkblatt. Das Merkblatt ist auch im Internet zu finden unter www.Landkreis-Rottweil.de, dann Landratsamt/Dienstleistungen/Flurneuordnung Dunningen (B 462).

Die Bewirtschaftenden werden nochmals daran erinnert, die neuen Nutzungsarten unbedingt einzuhalten, sie werden demnächst für FIONA an Landwirtschafts- bzw. Finanzamt mitgeteilt. Zwischenzeitlich wurden die Eigentümer schriftlich darüber informiert, welche Flurstücke einzusäen sind und dass diese Information an die Pächter weiterzugeben ist. Die Lage der neu einzusäenden Flächen können Sie der Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung entnehmen, die Flurstücke sind in den Überleitungsbestimmungen aufgeführt. Beides liegt noch im Rathaus Dunningen aus bzw. ist zu finden im Internet (s.o.). Sollten sich hier Fragen ergeben, melden Sie sich bitte bei uns.

Wenn Sie Kartenauszüge in Papier oder Koordinaten benötigen, kommen Sie bitte auf uns zu.

Der Beginn der Rekultivierungsarbeiten hat sich aufgrund Arbeitsauslastung der Baufirma auf Ende September verschoben.

gez. Helmstädter