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Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) vom 30. August 2022


Gemeinde Eschbronn

Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 30. August 2022 die nachfolgende Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung beschlossen:

§ 1

§ 10 der Friedhofssatzung erhält folgende Fassung

§ 10

Allgemeines

(1) Die Grabstätten sind im Eigentum des Friedhofträgers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden.

(2) Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt:

1. Reihengräber

2. Rasen-Reihengräber

3. Urnenreihengräber

4. Urnenstätten für anonyme Beisetzungen

5. Wahlgräber

6. Urnenwahlgräber

7. Rasen-Wahlgräber

8. Urnen-Baumgräber

(3) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht.

(4) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen.

§ 2

§ 14 der Friedhofssatzung erhält folgende Fassung

§ 14

Sonstige Grabstätten

(1) Auf dem Gemeindefriedhof im Ortsteil Locherhof wird eine Grabstätte für anonyme Urnenbeisetzungen in einem Rasengrabfeld zur Verfügung gestellt. Weiter werden Rasen-Reihengräber und Rasen-Wahlgräber für Erdbestattungen und Baumgräber für Urnenbestattungen zur Verfügung gestellt.

(2) Auf den Rasengrabfeldern wird eine durchgehende Rasenfläche angelegt, die zusammen mit den allgemeinen Rasenflächen des Friedhofs von der Gemeinde unterhalten wird.

(3) Die Aufstellung eines Grabmals ist bei anonymen Urnenbeisetzungen nicht gestattet. Bei Reihengräbern in Form von Rasengräbern ist die Aufstellung eines stehenden Grabmales am Kopfende des Grabes und eine Steinplatte unmittelbar vor dem Grabmal zum Ablegen von Blumen zulässig. Bei Baumgräbern kann die Gemeinde auf Kosten der Gebührenschuldner ein Schild mit Namen und persönlichen Daten des Verstorbenen anbringen. Beschaffenheit, Form und Inschrift der Schilder soll einheitlich sein und wird von der Gemeinde bestimmt.

(4) Bei Rasen- und Baumgräbern ist die Unterhaltung der Rasenfläche von der Gemeinde wahrzunehmen. Der Aufwand hierfür ist über die Grabnutzungsgebühren abzugelten.

(5) Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Reihen- bzw. Wahl- bzw. Urnenreihengräbern entsprechend. In einem Baumgrab und in einer Grabstelle im anonymen Grabfeld kann allerdings entgegen § 13 Abs. 2 jeweils nur eine Urne beigesetzt werden.

§ 3 Änderung des Gebührenverzeichnisses

Das Gebührenverzeichnis als Anlage der Friedhofssatzung erhält folgende Fassung:

Gebührenverzeichnis als Anlage der Friedhofssatzung

Gebühren

1.

Grabnutzungsgebühren

1.1

Nutzungsgebühr für Reihengräber

1.1.1

Reihengrab für Personen unter 10 Jahren (Kinderreihengrab)

700,00 €

1.1.2

Reihengrab für Personen von 10 und mehr Jahren

980,00 €

1.1.3

Urnenreihengrab

590,00 €

1.2

Nutzungsgebühr für Wahlgräber

1.2.1

Wahlgrab – einfachbreit und einfachtief (Einfachbelegung)

1.700,00 €

1.2.2

Wahlgrab – doppelbreit und einfachtief Zweifachbelegung)

3.080,00 €

1.2.3

Wahlgrab – einfachbreit und doppeltief (Zweifachbelegung)

2.390,00 €

1.2.4

Urnenwahlgrab (Zweifachbelegung) einstellig

1.900,00 €

1.2.5

Urnenwahlgrab (Zweifachbelegung) zweistellig

1.870,00 €

1.2.6

Rasengrab für Erdbestattung (Reihengrab) einschließlich Pflegeaufwand bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren

3.030,00 €

1.2.7

Rasen-Wahlgrab – einfachbreit und einfachtief (Einfachbelegung) einschließlich Pflegeaufwand bei einer Nutzungsdauer von 50 Jahren

5.850,00 €

1.28

Rasen-Wahlgrab – doppelbreit und einfachtief (Zweifachbelegung) einschließlich Pflegeaufwand bei einer Nutzungsdauer von 50 Jahren

8.430,00 €

1.2.9

Rasen-Wahlgrab – einfachbreit und doppeltief (Zweifachbelegung) einschließlich Pflegeaufwand bei einer Nutzungsdauer von 50 Jahren

6.790,00 €

1.2.10

Baumgrab für Urnenbestattung (Urnenreihengrab) einschließlich Pflegeaufwand bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren

1.240,00 €

1.2.11

Rasengrab für anonyme Urnenbeisetzungen

540,00 €

1.3

Verlängerung des Grabnutzungsrechts bei Reihengräbern

1.3.1

Reihengrab für Personen unter 10 Jahren (Kinderreihengrab)

1/20 der jeweiligen Gebühr pro Jahr

1.3.2

Reihengrab für Personen von 10 und mehr Jahren

1/25 der jeweiligen Gebühr pro Jahr

1.4

Verlängerung des Grabnutzungsrechts bei Wahlgräbern

1/50 der jeweiligen Gebühr pro Jahr

1.5

Verlängerung des Grabnutzungsrechts bei Urnenwahlgräbern

1/50 der jeweiligen Gebühr pro Jahr

1.6

Nutzungsgebühr für die zusätzliche Beisetzung (Zweit- oder weitere Belegung) einer Urne in ein Reihen- oder Wahlgrab

340,00 €

2.

Bestattungsgebühren

2.1

Bestattungsgebühr für Reihengräber

2.1.1

Reihengrab für Personen unter 10 Jahren (Kinderreihengrab)

510,00 €

2.1.2

Reihengrab für Personen von 10 und mehr Jahren

810,00 €

2.1.3

Urnenreihengrab

390,00 €

2.2

Bestattungsgebühr für Wahlgräber

2.2.1

Wahlgrab – einfachbreit und einfachtief (Einfachbelegung) und Zweitbelegung Wahlgrab doppeltief und einfachbreit)

810,00 €

2.2.2

Wahlgrab – doppelbreit und einfachtief (Zweifachbelegung)

810,00 €

2.2.3

Wahlgrab – einfachbreit und doppeltief (Zweifachbelegung)

850,00 €

2.2.4

Urnenwahlgrab einstellig (Zweifachbelegung)

390,00 €

2.2.5

Urnenwahlgrab zweistellig (Zweifachbelegung)

390,00 €

2.3

Bestattungsgebühr für die zusätzliche Beisetzung (Zweit- oder weitere Belegung) einer Urne in ein Reihen- oder Wahlgrab

390,00 €

2.4

Bestattungsgebühr anonymes Urnengrab (Rasengrabfeld)

250,00 €

2.5

Bestattungsgebühr Rasengräber

2.5.1

Bestattungsgebühr Rasen-Reihengrab für Erdbestattung

810,00 €

2.5.2

Bestattungsgebühr Rasenwahlgrab einfachbreit und einfachtief (Einfachbelegung) und Zweitbelegung Wahlgrab doppeltief und einfachbreit

810,00 €

2.5.3

Bestattungsgebühr Rasenwahlgrab doppelbreit und einfachtief

810,00 €

2.5.4

Bestattungsgebühr Rasenwahlgrab einfachbreit und doppeltief

810,00 €

2.6

Bestattungsgebühr Baumgrab für Urnenbestattung (Urnenreihengrab)

390,00 €

2.7

Zuschlag für Beerdigungen am Samstag

25%

3.

Benutzung der Leichenhalle

3.1

Leichenzelle

180,00 €

4.

Verwaltungsgebühr

4.1

Nutzungsverlängerung oder Umwandlung Reihengrab

30,00 €

5.

Sonstige Leistungen

Für weitergehende Leistungen im Friedhofsbereich, z. B. für das Abräumen eines Grabes im Wege der Ersatzvornahme, werden die tatsächlich anfallenden Kosten berechnet.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Eschbronn, den 31. August 2022

Franz Moser

Bürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Eschbronn, den 31. August 2022

Franz Moser

Bürgermeister