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Umtausch vom Papierführerschein in den neuen EU-Kartenführerschein


Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.

Bitte tauschen Sie Ihre Fahrerlaubnisse frühestens ein Jahr vor Fristende gemäß der unten aufgezeigten Staffelung um. Frühere Anträge führen zum Verzug der Bearbeitung und können erst nachrangig bearbeitet werden.

Den Umtausch müssen Sie beim Bürgerbüro Eschbronn persönlich beantragen. Die Gebühr für die Antragstellung beträgt 5,10 €.

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:

Personalausweis

Führerschein

aktuelles biometrisches Lichtbild

Für den Papierführerschein richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr:

Geburtsjahr    Umtausch bis zum

vor 1953    19.01.2033

1953 bis 1958    19.01.2022

1959 bis 1964    19.01.2023

1965 bis 1970    19.01.2024

1971 oder später    19.01.2025

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. *

Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

Ausstellungsjahr    Umtausch bis zum

1999 bis 2001    19.01.2026

2002 bis 2004    19.01.2027

2005 bis 2007    19.01.2028

2008    19.01.2029

2009    19.01.2030

2010    19.01.2031

2011    19.01.2032

2012 bis 18.01.2013    19.01.2033

* Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.