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Aus dem Gemeinderat wird berichtet


Erschließung Gewerbegebiet Ob Heckenwald – 3. Erweiterung

Der Gemeinderat hat die Erschließung des 3. Abschnitts des Gewerbegebietes Ob Heckenwald beschlossen. Die Maßnahmen sollen im nächsten Jahr beginnen, sobald es die Witterung zulässt. Der Auftrag für die Tief- und Straßenbauarbeiten wurde zum Angebotspreis von 1.559.869,31 € an die Firma Stumpp GmbH & Co. KG, Balingen, erteilt. Der zweitgünstigste Bieter lag nur 2.000 € über dem Angebot der Firma Stumpp. Insgesamt waren 8 Angebote eingegangen. Der Auftrag für die Lieferung und die Verlegung von Wasserleitungen wurde zum Angebotspreis von 66.748,19 € an die Firma Rack aus Renquishausen vergeben. Die Baukosten belaufen sich insgesamt, einschließlich der Nebenkosten, auf rund 1,8 Mio. €. In diesen Kosten enthalten sind knapp 50.000 € für Arbeiten, die die Energieversorger fremd vergeben.

Bebauungsplan „Ob Heckenwald – 2. Erweiterung und 2. Änderung“

Der Gemeinderat hat der Aufstellung des Bebauungsplans „Ob Heckenwald – 2. Erweiterung und 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren zugestimmt. Mit diesem Bebauungsplan soll eine Nachverdichtung im Bereich des ersten und zweiten Abschnitts des Gewerbegebietes ermöglicht werden. Zugleich wurde der Entwurf für diesen Bebauungsplan beschlossen, der öffentlich ausgelegt wird. Zudem werden auch die Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, beteiligt. Auf die öffentliche Bekanntmachung hierzu in dieser Ausgabe des Amtsblatts wird verwiesen.

Austausch einer Heizungsanlage im Kindergarten Mariazell

Die Heizungsanlage im Kindergarten Mariazell ist veraltet. Sie hat außerdem einen hohen Stromverbrauch. Im Blick darauf, dass das Kindergartengebäude mit der Zusammenlegung der Kindergärten aufgegeben werden soll und die Amortisationszeit damit recht kurz sein müsste, wurde bisher von einem Austausch der Heizung abgesehen. Eine Initiative der Gemeinde war auch dadurch gescheitert, dass Zuschussanträge leider erfolglos blieben. Hinzu kommt, dass die Heizung lediglich eines von vielen energetischen Problemen des Gebäudes ist. Nachdem die Energiekosten aber deutlich steigen, wurde das Büro Aue aus Eschbronn mit einer Begutachtung und der Erarbeitung eines Lösungsvorschlags beauftragt. Der Gemeinderat hat dem Vorschlag des Austauschs der Heizungsanlage gegen eine Luftwärmepumpe zugestimmt. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei derzeitigen Energiepreisen eine Amortisation in der Nutzungszeit für Zwecke des Kindergartens möglich ist.

Neukalkulation der Wasserversorgungsgebühren und Änderung der Wasserversorgungssatzung

Die Neukalkulation der Wassergebühren hat die Notwendigkeit ergeben, die Gebühren für die Wasserversorgung anzuheben. Höhere Energiekosten und sonstige Preissteigerungen schlagen sich auch auf die Kosten der Gewinnung und Aufbereitung sowie die Verteilung von Trinkwasser nieder. Daher wurde die Zählergebühr von bislang 3 € pro Monat auf 4 € angehoben. Die Wasserversorgungsgebühr von 2,25 € pro cbm Wasser bleibt unverändert.

Neukalkulation der Abwassergebühren und Änderung der Abwassersatzung

Auch die Neukalkulation der Abwassergebühren ergab die Notwendigkeit einer Anhebung der Gebühren. Die Gründe hierfür sind dieselben wie bei der Abwasserbeseitigung. Zunehmend werden sich notwendige Baumaßnahmen wie die Sanierung von Kanälen oder auch die vorgesehene Sanierung und der Ausbau der Kläranlage Horgen bemerkbar machen. Die Schmutzwassergebühr wurde von bislang 3,14 € pro cbm auf 3,18 € pro cbm Abwasser angehoben. Die Niederschlagswassergebühr von 0,37 € pro qm versiegelte Fläche auf 0,40 € pro qm.

Umsetzung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand gem. § 2b Umsatzsteuergesetz

Geplant war, dass auch Leistungen der öffentlichen Hand der Umsatzsteuer unterworfen werden. Nachdem wesentliche Fragen zur Umsetzung ungeklärt sind und sich auch Widerstand etwa gegen die Besteuerung im Zuge von Kameradschaftskassen der Feuerwehr, von Kuchenverkäufen an Schulen und Kindergärten und ähnlichen ergeben hat, wurde den Gemeinden kurzfristig die Gelegenheit eingeräumt, die Umsetzung der Steuerpflicht für weitere zwei Jahre auszusetzen. Für die Gemeinde hat dies insoweit Auswirkungen, dass nach bisherigem Diskussionsstand sich Leistungen, die von anderen Gemeinden bezogen werden, um die Umsatzsteuer verteuert hätten. Lediglich in geringem Umfang wäre eine Begünstigung durch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs vorteilhaft für die Gemeinde gewesen. Der Gemeinderat hat sich für die Möglichkeit ausgesprochen, die Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetzes für 2 Jahre hinauszuschieben. Damit soll bewirkt werden, dass ehrenamtlich Engagierten nicht durch Steuerbürokratie jegliche Motivation genommen wird. Zudem sollen weitere finanzielle Belastungen für die Bürgerschaft so lange als möglich vermieden werden. Für den Fall, dass nach Ablauf der Verlängerungsfrist die Besteuerung gefordert wird, hat der Gemeinderat in den betroffenen Satzungen entsprechende Regelungen getroffen. Die Satzung wird in dieser Ausgabe des Amtsblatts öffentlich bekannt gemacht.

Baurechtsfälle

Der Gemeinderat hat dem Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Schramberger Straße 17 zugestimmt.

Bekanntgaben, Anfragen und Anregungen

Vorhabensbezogen Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Frankenreute“ der Gemeinde Zimmern

Die Gemeinde ist im Zuge des o.g. Verfahrens beteiligt worden. Es sollen keine Einwendungen erhoben werden.

Kreisumlage

Der Kreistag hat beschlossen, dass die Kreisumlage, die die Gemeinde an den Landkreis zu zahlen hat, gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Haushaltes um einen Prozentpunkt auf 24,5 % reduziert werden soll. Damit verbleiben der Gemeinde Mittel, die u.a. für die Finanzierung anstehender dringender Projekte wie Naturkindergarten oder dem Umbau und der Erweiterung des Schulgebäudes Locherhof für Zwecke des Kindergartens benötigt und sinnvoll eingesetzt werden.

Jahresrückblick 2022

Im Jahresrückblick blickte der Bürgermeister zunächst auf die globalen Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft und insbesondere auch auf die Gemeinden. Er forderte angesichts der aktuellen Situation einen Abbau von Standards und Bürokratie. In vielen Fälle hemme dies notwendige Projekte, wie etwa den Umbau und die Erweiterung des Schulgebäudes für Zwecke des Kindergartens. Viele Standards seien auch nicht mehr mit der Realität vereinbar. Die zunehmende Bürokratie nehme viel an Motivation und Tatendrang, insbesondere dort, wo sie ehrenamtliches Engagement belaste.

Trotz zusätzlicher Aufgaben und Aufwand durch Corona, durch Krieg und Flucht oder auch durch die Energiekrise und trotz des Umstandes, dass auch die Gemeinde durch die Bürokratie immer wieder ausgebremst wurde, wurde auch in diesem Jahr gemeinsam wieder Beachtliches zum Wohle der Einwohnerschaft der Gemeinde umgesetzt oder auf den Weg gebracht. Holzschnittartig beleuchtet wurden Projekte und Entscheidungen wie

  • der Radweg Eschbronn-Sulgen,
  • die Grundsatzentscheidung für den Umbau des Schulgebäudes Locherhof für Zwecke der Kindergärten,
  • die organisatorische Neustrukturierung der Kindergärten,
  • der Grundsatzbeschluss zur Einrichtung eines Naturkindergartens,
  • der Bebauungsplan für die Erweiterung des Gewerbegebietes Ob Heckenwald samt Aufkauf der Grundstücke und der Vergabe der Bauaufträge,
  • der Aufkauf von Flächen für neue Wohnbaugebiete,
  • die Unterstützung der Innenentwicklung im Zuge des ELR-Programmes,
  • der Abbruch des ehemaligen Lagergebäudes Ketterer,
  • die Fortsetzung des Projekts Gas und Glas,
  • Baumaßnahmen am „neuen Grundschulgebäude“ wie die Erweiterung der Lüftungsanlagen,
  • Investitionen im Zuge der Digitalisierungsinitiative an der Grundschule,
  • die Kontrolle und die Sanierung der Kanalisation im Ortsteil Locherhof,
  • der Grundsatzbeschluss zum Umbau und zur Erweiterung der Kläranlage des Abwasserzweckverbandes.

Die Projekte wurden in dem im letzten Amtsblatt veröffentlichten Jahresrückblick umfassender beschrieben.

Der Dank des Bürgermeisters galt zum Jahresschluss den vielen Ehrenamtlichen in unseren Vereinen, in unseren Kirchengemeinden und Organisationen, die in der Vorstandschaft, als Übungsleiter, als Helfer bei Arbeitseinsätzen und Festen ihren Beitrag dazu leisten, unsere Gemeinde lebens- und liebenswert zu erhalten. Gleicher Dank gilt vielen, die, ob mit oder ohne Amt, unsere Gemeinde beim Unterhalt von Einrichtungen und Anlagen unterstützen, die sich als Elternbeirat um Belange der Kindergärten und Schulen kümmern oder in sonstiger Weise darum bemühen, dass Dinge sich in unserer Gemeinde positiv entwickeln. Er bedankte sich auch bei den Mitgliedern des Gemeinderates für die gute, zielgerichtete und sachorientierte Zusammenarbeit, für das angenehme menschliche Miteinander, für die Unterstützung und ein tolles Engagement. Schließlich bedankte er sich auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde in der Verwaltung, im technischen Bereich, in den Kindergärten, in der Schule oder im Reinigungsdienst für die gute Arbeit und für ein hohes Engagement, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes, des Regierungspräsidiums und anderer Behörden, die die Gemeinde bei ihren Aufgaben unterstützt haben, bei den Abgeordneten, bei denen die Gemeinde ein offenes Ohr für unsere Anliegen finden. Er bedankte sich bei allen, die sich für unsere Gemeinde einsetzen, auch etwa durch die Standorttreue ihres Unternehmens.