Aus dem Gemeinderat wird berichtet
Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde wurde um Unterstützung einer Spendenaktion für Leonie Neubert gebeten, die durch einen Zeckenbiss eine schwere Behinderung erlitt. Um ihrer Tochter trotz ihrer Behinderung zu Hause ein gutes Leben zu ermöglichen sind etliche Investitionen notwendig, angefangen vom behindertengerechten Umbau des Wohnhauses bis hin zu einem rollstuhlgerechten Fahrzeug. Für diese Investitionen braucht Familie Neubert finanzielle Unterstützung. Über die Plattform www.gofundme.com/f/ein-schritt-weiter-für-leonies-zukunft läuft bereits eine Spendenaktion. Die Grundschule Eschbronn unterstützt diese Aktion und will selbst Aktionen starten, um Spenden zu generieren.
Information zum Stromnetz der Netze BW GmbH im Ortsteil Mariazell
Das Stromnetz im Ortsteil Locherhof ist in den Händen der ENRW, das im Ortsteil Mariazell in Händen der NetzeBW, einer Tochter der EnBW. Die NetzeBW gaben in der jüngsten Sitzung einen Überblick zur Situation ihres Stromnetzes in Mariazell. Die NetzeBW betreibt im Ortsbereich insgesamt 6 Ortsnetzstationen, 5,7 km Mittelspannungsleitungen und 24,4 km Niederspannungsleitungen. Bei den Mittelspannungsleitungen beträgt der Anteil der in der Erde verlegten Leitungen zwischenzeitlich rund 86 %. Der Anteil der Erdverkabelungen bei den Niederspannungsleitungen konnte von 2019 bis 2021 von 59,6 % auf 65,9 % erhöht werden. Von 2019 bis 2021 ist die Zahl der Hausanschlüsse um 22 auf insgesamt 354 gestiegen, die Zahl der Anschlüsse, die nicht über Dachständer erschlossen sind, von 146 auf 184. Die Ausfallzeit im Ortsnetz Mariazell lag 2021 bei 0,84 Minuten pro Jahr. Im vergangenen Jahr gab es keine Ausfallzeiten, was bei einer durchschnittlichen Ausfallzeit in Deutschland von 12,7 Minuten pro Jahr bemerkenswert ist. Für Netzverstärkung (Neuverlegungen/Auswechslungen), für Netzerweiterung (Neubaugebiete/Netzanschlüsse), die Netzerneuerung (Verkabelungen/Auswechslungen/Anlagenersatz), für Demontagen (Freileitungs-/Anlagenrückbau), für Umlegungen, für Wartung und Inspektion, für Störungsbehebung und Sonstiges hat die NetzeBW von 2017 bis 2021 knapp 1,3 Mio. € ausgegeben, jährlich also rund 257.000 €, wobei die Jahre 2020 und 2021 mit der Erschließung Hoberten IV und der Erdverkabelung im Zuge von Gas und Glas mit 701.000 € bzw. 367.000 € besonders ins Gewicht fielen.
In 2021 waren in Mariazell 53 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von insgesamt 582 kW und einer Einspeisung von 433.920 kWh in Betrieb. Hinzu kam noch eine Anlage der Kraft-Wärme-Kopplung. Von 2019 auf 2021 ist die Zahl der installierten Photovoltaikanlagen von 47 auf 54 gestiegen, die installierte Leistung damit um 10,4 %. Trotzdem sank die gewährte Einspeisevergütung absolut um 10,5 %. Damit decken die oben beschriebenen Anlagen den Stromverbrauch in Mariazell zu etwa 22 %.
Von den 1.575 in Eschbronn zugelassenen Fahrzeugen sind 20 Elektrofahrzeuge und weitere 26 Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, jeweils etwa die Hälfte davon sind gewerblich genutzt. Insgesamt sind in Mariazell 10 Ladestationen mit 10 Ladepunkten an die Netze BW gemeldet. Installiert ist eine Gesamtleistung von 120 kW.
Kindergartenbedarfsplanung
Handlungsbedarf zeigt die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024 und die Folgejahre auf. Sowohl in Locherhof als auch in Mariazell sind die Kinderzahlen gegenüber der letzten Bedarfsplanung nochmals gestiegen, was für die Entwicklung unserer Gemeinde an sich sehr erfreulich ist. Die Gemeinde konnte seit dem letzten Jahr einen Wanderungsgewinn in der Altersgruppe der Kinder bis 6 Jahre von 11 Kindern verzeichnen. Im kommenden Jahr ist im Ortsteil Locherhof mit 48 Kindern im Kindergartenalter über 3 Jahren zu rechnen, in Mariazell, einschließlich Schönbronn, mit 33. Während die Kinderzahl in Mariazell in den Folgejahren vermutlich eher konstant bleibt, wird sie in Locherhof nach aktuellen Erkenntnissen weiter steigen. Im Kindergarten Mariazell besteht eine altersgemischte und eine Regelgruppe mit insgesamt bis zu 43 Plätzen. Der Kindergarten Locherhof umfasst eine altersgemischte Gruppe und eine alters- und zeitgemischte Gruppe mit insgesamt 37 Plätzen. Rein rechnerisch wäre also gewährleistet, dass alle Kinder ab dem 3. Geburtstag einen Kindergartenplatz erhalten können, allerdings nicht zwingend im Kindergarten des Ortsteiles, in dem sie wohnen.
Nachdem in beiden Ortsteilen ein zunehmender Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren besteht, wurden in beiden Kindergärten Betriebsformen eingerichtet, die die Betreuung auch für Kinder unter drei Jahren ermöglicht hat. Zugleich wurden bedarfsgerecht Modelle für von der Regelbetreuung abweichende Öffnungszeiten eingeführt. Beides hat dazu geführt, dass sich die genehmigte Zahl an Plätzen reduziert hat.
Um dem Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren, aber auch dem für Kinder über drei Jahren gerecht zu werden, sind in der letzten Sitzung weitere Weichenstellungen getroffen worden. Der Gemeinderat hat seinen Beschluss zur Einrichtung eines Naturkindergartens möglichst zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres bekräftigt. Dieser soll in einer VÖ-Gruppe Platz für 20 Kinder ab 3 Jahren bieten. Die alters- und zeitgemischte Gruppe im Kindergarten Locherhof soll auf eine altersgemischte Gruppe ab 2 Jahren zurückgeführt werden, womit die Platzzahl erhöht wird. Die Regelgruppe im Kindergarten Mariazell soll in eine altersgemischte Gruppe für Kinder ab 2 Jahren umgewandelt werden, womit zwar die Platzzahl reduziert wird, sich aber weitere Möglichkeiten bieten, Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren anzubieten. Nach der aktuellen Nachfrage wird davon ausgegangen, dass mit diesen Maßnahmen der Bedarf gedeckt werden kann. Es würden dann nämlich entsprechend dem absehbaren Bedarf insgesamt 80 Plätze für Kinder über 3 Jahre und 16 Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung stehen.
Flurneuordnung für das Gemeindegebiet Eschbronn
Nach der Informationsveranstaltung des Flurneuordnungs- und Vermessungsamtes beim Landratsamt Rottweil am 05.04.2023 (wir berichteten) hat nun der Gemeinderat Grundsatzentscheidungen, die für ein Flurneuordnungsverfahren notwendig sind, getroffen. Beschlossen wurde die Zustimmung, dass die Gemeinde Eschbronn die ihr später im Flurbereinigungsplan auf dem Gemeindegebiet ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen (insbesondere Wassergräben, Rohrleitungen, Entwässerungseinrichtungen und Anlagen, die dem Boden-, Klima- und Naturschutz sowie der Landschaftspflege dienen) zu Eigentum zugeteilt werden können. Dies gilt auch für die öffentlichen Feld- und Waldwege, soweit im Plan eine Einigung zwischen der Gemeinde und der Flurbereinigungsbehörde über die Linienführung und den Ausbaustandard zu Stande kommt. Die Gemeinde Eschbronn übernimmt damit auch die Verkehrssicherungspflicht und die Pflicht zur Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen, einschließlich der im Einvernehmen geplanten öffentlichen Feld- und Waldwege.
Zudem hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Gemeinde Eschbronn sich verpflichtet, zur Sicherstellung eines ökologischen Mehrwerts in der geplanten Flurneuordnung Eschbronn von 1 % der geplanten Verfahrensfläche aus ihrer Einlage bzw. durch Zukauf in der Flurneuordnung bereitzustellen. In Flurneuordnungsverfahren, die vorrangig das Ziel der Agrarstrukturverbesserung verfolgen, ist zwingend ein ökologischer Mehrwert zu erbringen. Ökologischer Mehrwert ist die Summe aller ökologischer Maßnahmen und Leistungen, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Eingriffsausgleich hinausgehen. Im Vordergrund stehen dabei Maßnahmen im Bereich Biotopverbund, Generalwildwegeplan, Gewässerschutz sowie Arten- und Biotopschutz. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung eines ökologischen Mehrwertes sollte in erster Linie durch freiwillige Leistungen der Teilnehmer und / oder der Gemeinde und / oder anderer Träger erfolgen. Um aber bereits vor Aufnahme des Flurneuordnungsverfahrens ins Arbeitsprogramm die Erreichung eines ökologischen Mehrwerts zu garantieren, muss sich die Gemeinde verpflichten, 1 % der Verfahrensfläche aus ihrer Einlage bzw. durch Zukauf in der Flurneuordnung für ökologische Zwecke bereitzustellen. Die Gemeinde übernimmt damit eine Bürgschaft, die im Flurneuordnungsverfahren durch die Verfahrensteilnehmer oder durch andere Träger mit entsprechender Flächenbereitstellung oder mit abgestimmten Naturschutzprojekten, ggf. auch mit geringerem Flächenbedarf, abgelöst werden soll. Die Verfahrensfläche beläuft sich nach dem derzeit vorliegenden Entwurf zur Abgrenzung auf rund 517 ha, die Fläche für den ökologischen Mehrwert entsprechend obiger Beschreibung auf rund 5,17 ha.
Schließlich hat der Gemeinderat den Beschluss vom 10. Mai 2016 bekräftigt, wonach die auf die Teilnehmergemeinschaft entfallenden, anderweitig nicht gedeckten Kosten von der Gemeinde getragen werden sollen.
Umbau und Erweiterung des Schulhauses Locherhof für Zwecke des Kindergartens
Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Statik an das Büro ML Ingenieure, Schramberg, ergeben.
Baurechtsfälle
Der Gemeinderat hat dem Neubau eines Produktionsgebäudes mit Büro und Wohnung auf dem Grundstück Geigenrain 35 zugestimmt.
Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags am 21. Mai 2023
Der Gemeinderat hat der Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags am 21. Mai 2023 im Rahmen des vom Verein Bürger für Eschbronn veranstalteten Garagenflohmarkts zugestimmt. Damit können an diesem Sonntag ausnahmsweise auch Ladengeschäfte in der Zeit zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr geöffnet werden.