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Flurneuordnung Dunningen (B 462) – Fertigstellung der neuen Grünwege


Die Bauarbeiten, Herstellung der neuen Grünwege und die Rekultivierung entfallender Feldwege, im Auftrag der Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Dunningen (B 462) zur vorläufigen Besitzeinweisung sind abgeschlossen. Mit der Bauabnahme am 10.11.2023 wurden die neu hergestellten Grünwege von der Gemeinde Dunningen in die Unterhaltungspflicht übernommen.

Die Baufirma Gfrörer aus Empfingen stellte im Zeitraum von November 2022 bis Oktober 2023 die ca. 27 Kilometer neuen unbefestigten Feldwege (Grünwege) im Verfahrensgebiet her. Bei den neu hergestellten Grünwegen sollte nach Möglichkeit so lange auf eine Befahrung verzichtet werden, bis die Grasnarbe angewachsen ist.

In diesem Zusammenhang wird auch nochmals auf den möglichst pfleglichen Umgang mit ALLEN Feldwegen hingewiesen. Insbesondere ist –zum langlebigen Erhalt des Wegebaukörpers- bei Asphaltwegen der Abstand von 75 cm zur jeweiligen Asphaltkante unbedingt einzuhalten, diese Fläche ist nicht zu ackern. Der Unterhaltungsaufwand für die Gemeinde steigert sich ansonsten enorm.

Die untere Flurbereinigungsbehörde stellt derzeit den so genannten Flurbereinigungsplan auf. Dieser enthält alle Regelungen, die im gesamten Flurneuordnungsverfahren getroffen werden müssen. Beispielsweise müssen Grundbucheintragungen in den Abteilungen 2 und 3, wie örtliche gebundene Lasten oder Grundschulden/Hypotheken, auf die neuen Flurstücke übertragen werden. Jeder Einzelfall ist zu prüfen und zu entscheiden. Diese Aufgabe wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie haben hierzu aber nichts zu veranlassen.

Die neuen Flurstücke sind an die neuen Besitzer übergeben und werden als solche jetzt bewirtschaftet. Im Grundbuch stehen aber noch die alten Flurstücksnummern. Dies wird noch einige Zeit so bleiben und zwar bis der so genannte Neue Rechtsstand eingetreten ist. Sollten Sie planen, Flurstücke zu verkaufen, zu verschenken oder einen notariellen Tauschvertrag zu machen, können momentan nur die alten Flurstücke Vertragsgegenstand sein. Bei Änderungen setzen Sie sich möglichst bitte im Vorfeld, also noch VOR einem Notartermin, mit der Flurbereinigungsbehörde in Verbindung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Flurbereinigungsbehörde, Herrn Haupter, ulrich.haupter(at)lrarw.de, Tel. 0741 244-908. Wir helfen Ihnen gerne im Einzelfall weiter.

Informationen zum Flurneuordnungsverfahren Dunningen (B 462) finden sich unter folgender Adresse: www.lgl-bw.de/3213

gez. Helmstädter