Bekanntmachung Bebauungsplan Ziegelhüttenweg
Gemeinde Eschbronn
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ziegelhüttenweg“ im Ortsteil Mariazell
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Eschbronn hat am 31. Juli 2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ziegelhüttenweg“ und eine Satzung über örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 7. September 2018 öffentlich bekannt gemacht. In der Zeit vom 10. September 2018 bis zum 12. Oktober 2018 erfolgte durch öffentliche Auslage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Zugleich erfolgte die frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. In öffentlicher Sitzung am 16. Januar 2024 hat der Gemeinderat die eingegangenen Anregungen und Hinweise erörtert und abgewogen, hierauf den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ziegelhüttenweg“ und der Satzung über örtliche Bauvorschriften festgestellt sowie beschlossen, dass der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden sollen. Dem Entwurf des Bebauungsplanes sind die Begründung in der Fassung vom 31. Juli 2018/16. Januar 2024, der Umweltbericht einschl. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in der Fassung vom 31. Juli 2018/16. Januar 2024 und der Bestandsplan Biotoptypen in der Fassung vom 16. Januar 2024 beigefügt.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 31. Juli 2018/16. Januar 2024. Der Entwurf des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke der Gemarkung Mariazell, Flst. Nr. 402/11, 432, 433, 437/1, 437/2 und 435.
Ziele und Zwecke der Planung
Der Entwurf des Bebauungsplans ist aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Dunningen/Eschbronn abgeleitet. Durch die Planung soll der mittelfristige Bedarf an gewerblichen Flächen abgedeckt werden.
Umweltbezogene Information:
Gemäß den §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB sind in jedem Bebauungsplanverfahren die Umweltbelange sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen zu berücksichtigen und in die Planung zu integrieren.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Gemeinde Eschbronn verfügbar:
A. Begründung in der Fassung vom 31. Juli 2018/16. Januar 2024
In der Begründung zum Bebauungsplan werden die Bestandssituation beschrieben und die öffentlichen und privaten Belange dargestellt. Hinsichtlich der umweltbezogenen Auswirkungen wird auf den Umweltbericht inklusive dem artenschutzrechtlichen Fachbericht verwiesen, der als Anlage zur Begründung gilt.
B. Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtlichem Fachbericht in der Fassung vom 31. Juli 2018/16. Januar 2024
Im Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtlichem Fachbericht werden Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Mensch und deren Wechselwirkungen untereinander sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich nachteiliger
Auswirkungen untersucht und bewertet.
C. Bestandsplan Biotoptypen in der Fassung vom 16. Januar 2024
Im Bestandsplan sind die aktuellen Biotoptypen dargestellt.
D. Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
• Stellungnahme des Landratsamtes Rottweil zum Umweltbericht und artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, zum Immissionsschutz, zu Belangen der Landwirtschaft, zur Entwässerung, zum Bodenschutz, zum Wasserschutzgebiet, zu Dränungen, zur Grundwasserneubildung, zur Gefahr der Beeinträchtigung des Grundwassers durch wassergefährdende Stoffe, zur Wasserversorgung und zu straßenverkehrsrechtlichen Belangen.
• Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg zum Wasser- und Bodenschutz, zu Immissionen, zur Geotechnik und zum Grundwasser
• Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Denkmalschutz
• Stellungnahme des Polizeipräsidiums Tuttlingen (jetzt Konstanz) zu straßenverkehrsrechtlichen Belangen
• Stellungnahme des Zweckverbands Abwasserreinigung Eschachtal zur Entwässerung
• Private Stellungnahme zum Abstand zur Wohnbebauung
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften werden mit Begründung und ergänzenden im Folgenden noch dargestellten Unterlagen vom 29. Januar 2024 bis einschließlich 1. März 2024 (Auslegungsfrist) im Rathaus der Gemeinde Eschbronn, Bürgerbüro, Hauptstraße 8, 78664 Eschbronn, Zimmer 3 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich montags von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr und dienstags und mittwochs von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr). Zusätzlich können Unterlagen zu diesem Verfahren auch im genannten Zeitraum unter www.eschbronn.de eingesehen und zum Ausdruck heruntergeladen werden. Der Öffentlichkeit wird innerhalb des angegebenen Zeitraums Gelegenheit zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung gegeben.
Einsichtnahme:
Folgende Bestandteile der Planung können eingesehen werden:
• Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Abwägung der Stellungnahmen (in der Fassung vom 7. Dezember 2023)
• Zeichnerischer Teil in der Fassung vom 31. Juli 2018/16. Januar 2024
• Planungsrechtliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften in der Fassung vom 31. Juli 2018/16. Januar 2024
• Begründung in der Fassung vom 31. Juli 2018/16. Januar 2024
• Umweltbericht einschl. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in der Fassung vom 31. Juli 2018/16. Januar 2024
• Bestandsplan Biotoptypen in der Fassung vom 16. Januar 2024
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen
schriftlich an die Gemeinde Eschbronn, Hauptstraße 8, 78664 Eschbronn,
mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Eschbronn, Hauptstraße 8, 78664 Eschbronn,
elektronisch an gemeinde(at)eschbronn.de
abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgern und Bürgerinnen personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Eschbronn, den 17. Januar 2024
gez. Franz Moser
Bürgermeister