Öffentliche Bekanntmachung
1. Haushaltssatzung der Gemeinde Eschbronn für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 19.12.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 5.464.876
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 5.219.232
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 245.644
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 245.644
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 5.210.674
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.647.416
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 563.258
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.775.600
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 3.468.670
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -1.693.070
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -1.129.812
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von -56.439
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von- 56.439
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -1.186.251
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 3.800.000 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 800.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 550 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 385 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H.
der Steuermessbeträge.
Eschbronn, den 20.12.2023
Bürgermeister
Franz Moser
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 20.12.2023 vorgelegt. Das Landratsamt Rottweil hat am 12.01.2024 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Eschbronn für das Haushaltsjahr 2024 bestätigt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 5.2.2024 bis 15.2.2024 im Rathaus Eschbronn, Bürgerbüro, Zimmer Nr. 3 während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Eschbronn, den 23.1.2024
Franz Moser
Bürgermeister