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Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2024 für den Zweckverband „Wasserversorgung Eberbachgruppe“, Sitz Dunningen


Das Landratsamt Rottweil hat mit Erlass vom 11.04.2024 AZ: 010.02/902.41 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes gem. § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Gemäß § 18 GKZ i.V.m. § 4 Abs. 3 GemO und § 81 Abs. 3 GemO wird der Wirtschaftsplan 2024 hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Aufgrund der §§ 18 und 20 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit vom 16. September 1974 (GBl. 1974 S. 408, ber. 1975 S. 460, ber. 1976 S. 408), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2020 (GBl. S. 403) i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000 S. 581, ber. S. 698) zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) hat die Verbandsversammlung am 27.03.2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt

1. im Erfolgsplan mit den Erträgen und Aufwendungen in Höhe von je 263.400 €

2. im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

263.400 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit-201.900 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit

(Saldo aus 2.1 und 2.2)

61.500 €

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 -499.200 €

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -499.200 €

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6)

-437.700 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 516.500 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -78.800 €

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 437.700 €

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands

(Saldo aus 2.7 und 2.10)

0 €

3. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen) 500.000 €

4. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 110.000 €

§ 2 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  50.000,00 €

§ 3 Betriebskosten- und Kapitalumlage

Die Betriebskostenumlage wird im Erfolgsplan festgesetzt auf  259.200,00 €
Die Kapitalumlage wird im Vermögensplan festgesetzt auf  0 €

§ 4 Aufteilung der Betriebskosten- und Kapitalumlage

Die Aufteilung der Betriebskosten- und Kapitalumlage erfolgt nach den Bestimmungen der Verbandssatzung.
Die Erhebung von Abschlagszahlungen richtet sich nach den Vorschriften der Verbandssatzung.

§ 5 Wirtschaftsführung

Für die Wirtschaftsführung des Verbandes gelten die Bestimmungen der Verbandssatzung.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 liegt in der Zeit vom 26.04.2024 bis einschl. 07.05.2024 auf dem Rathaus in Dunningen-Ort, Erdgeschoss, Zimmer 0.04, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Dunningen, den 23.04.2024
gez. Peter Schumacher, Verbandsvorsitzender