News

Erneute Offenlegung Bebauungsplan Gewerbegebiet Ziegelhüttenweg



Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Ziegelhüttenweg“ Gemeinde Eschbronn
hier: Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 4a Abs. 3 BauGB eines Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „“Gewerbegebiet Ziegelhüttenweg“

Der Gemeinderat der Gemeinde Eschbronn hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.01.2024 die Offenlage des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ziegelhüttenweg“ beschlossen. Daraufhin wurden die Planungsunterlagen in der Zeit vom 29.01.2024 bis 01.03.2024 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange angehört.

Aufgrund eingegangener Stellungnahmen und konkretisierter Planung kam es zu Änderungen in den Festsetzungen. Daher hat der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Schramberg in seiner öffentlichen Sitzung am 23.07.2024 beschlossen, den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ziegelhüttenweg" mit den zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme wird nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt werden. Der vorgenannte Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Geltungsbereich des Bebauungsplans Gewerbegebiet Ziegelhüttenweg

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 31. Juli 2018 / 16. Januar 2024/23.07.2024. Der Entwurf des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke der Gemarkung Mariazell, Flst Nr. 402/11, 432, 433, 437/1, 437/2 und 435.

Ziele und Zwecke der Planung

Der Entwurf des Bebauungsplans ist aus dem rechtskräftigen Flächennutzungs-plan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Dunningen/Eschbronn abgeleitet. Durch die Planung soll der mittelfristige Bedarf an gewerblichen Flächen abgedeckt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus zeichnerischem Teil und textlichen Festsetzungen mit Begründung und Umweltbericht mit artenschutzrechtlichem Fachbericht, die örtlichen Bauvorschriften, die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Bestandsplan Biotoptypen in der Zeit vom 05.08.2024 bis einschließlich 19.08.2024
(Auslegungsfrist)

im Rathaus der Gemeinde Eschbronn, Bürgerbüro, Hauptstraße 8, 78664 Eschbronn, Zimmer 3 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht für Jedermann öffentlich aus. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind Montag, Mittwoch und Freitagvormittag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montagnachmittag von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr, Mittwochnachmittag 13:30 bis 16:00 Uhr). Der Öffentlichkeit wird innerhalb des angegebenen Zeitraums Gelegenheit zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung gegeben.

Entsprechend § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auch im Internet eingestellt. Während des Beteiligungszeitraums sind die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Eschbronn unter folgendem Link und der Bezeichnung „Geänderter Entwurf Bebauungsplan Gewerbegebiet Ziegelhüttenweg“ abrufbar: https://www.eschbronn.de/de/Wirtschaft-Bauen/Bebauungsplaene

Umweltbezogene Information:

Gemäß den §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB sind in jedem Bebauungsplanverfahren die Umweltbelange sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen zu berücksichtigen und in die Planung zu integrieren.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Gemeinde Eschbronn verfügbar:

A. Begründung in der Fassung vom 31.07.2018/ 16.01.2024/23.07.2024

In der Begründung zum Bebauungsplan werden die Bestandssituation beschrieben und die öffentlichen und privaten Belange dargestellt. Hinsichtlich der umweltbezogenen Auswirkungen wird auf den Umweltbericht inklusive dem artenschutzrechtlichen Fachbericht verwiesen, der als Anlage zur Begründung gilt.

B. Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtlichem Fachbericht in der Fassung vom 31.07.2018/ 16.01.2024/12.06.2024

Im Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtlichem Fachbericht werden Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Mensch und deren Wechselwirkungen untereinander sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen untersucht und bewertet.

C. Bestandsplan Biotoptypen in der Fassung vom 16.01.2024/11.07.2024

Im Bestandsplan sind die aktuellen Biotoptypen dargestellt.

D. Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

  • Stellungnahme des Landratsamtes Rottweil zum Umweltbericht und artenschutz-rechtlichen Fachbeitrag, zum Immissionsschutz, zu Belangen der Landwirtschaft, zur Entwässerung, zum Bodenschutz, zum Wasserschutzgebiet, zu Dränungen, zur Grundwasserneubildung, zur Gefahr der Beeinträchtigung des Grundwassers durch wassergefährdende Stoffe, zur Wasserversorgung und zu straßenverkehrs-rechtlichen Belangen.
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg zum Wasser- und Boden-schutz, zu Immissionen, zur Geotechnik und zum Grundwasser
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Denkmalschutz
  • Stellungnahme des Polizeipräsidium Tuttlingen (jetzt Konstanz) zu straßenverehrsrechtlichen Belangen
  • Stellungnahme des Zweckverbands Abwasserreinigung Eschachtal zur Entwässerung
  • Private Stellungnahme zum Abstand zur Wohnbebauung

E. Stellungnahmen im Zuge der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB

  • Stellungnahme des Landratsamtes Rottweil zu stadtplanungsrechtlichen Fragen, den Kartierungen Artenschutz, zum Umweltbericht, zum ökologischen Ausgleich, zum Immissionsschutz, zu Belangen der Landwirtschaft, zur Entwässerung, zum Bodenschutz, zum Wasserschutzgebiet, zu Dränungen, zur Grundwasserneubildung, zur Gefahr der Beeinträchtigung des Grundwassers durch wassergefährdende Stoffe, zur Wasserversorgung und zu straßenverkehrs-rechtlichen Belangen.
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg zum Einzelhandel
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Denkmalschutz
  • Stellungnahme des Polizeipräsidium Konstanz zu straßenverkehrsrechtlichen Belangen

Einsichtnahme:

Folgende Bestandteile der Planung können eingesehen werden:

  • Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Abwägung der Stellungnahmen (in der Fassung vom 07.12.2023)
  • Auswertung der Offenlegung und der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Abwägung der Stellungnahmen (in der Fassung vom 08.07.2024)
  • Zeichnerischer Teil in der Fassung vom 31.07.2018/ 16.01.2024/23.07.2024
  • Planungsrechtliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften in der Fassung vom 31.07.2018/ 16.01.2024/23.07.2024
  • Begründung in der Fassung vom 31.07.2018/ 16.01.2024/23.07.2024
  • Umweltbericht einschl. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in der Fassung vom 31.07.2018/ 16.01.2024/ 12.06.2024
  • Bestandsplan Biotoptypen in der Fassung vom 24.01.2024/11.07.2024

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen

  • schriftlich an die Gemeinde Eschbronn, Hauptstraße 8, 78664 Eschbronn
  • mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Eschbronn, Hauptstraße 8, 78664 Eschbronn
  • elektronisch an gemeinde(at)eschbronn.de

abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgern und Bürgerinnen personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.  (§ 4a Abs. 5 BauGB). Die im bisherigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind dokumentiert und finden im weiteren Verfahren Berücksichtigung.

Eschbronn, den 24.07.2024

Franz Moser
Bürgermeister