Frostschutzmaßnahmen an der Wasserleitung und der Wasseruhr
Die bevorstehende kalte Jahreszeit veranlasst uns, auf notwendige Frostschutzmaßnahmen an der Hauswasserinstallation hinzuweisen. Hausbesitzer oder Mieter sollten deshalb folgende Vorkehrungen treffen.
1. Überprüfen der Absperrvorrichtungen hinter dem Wasserzähler im Keller und in den frostgefährdeten Räumen auf ihre Funktionstüchtigkeit.
2. Den Wasserzählerraum und die Räume, in denen Verteilerleitungen frei verlegt oder an den Außenwänden installiert sind, sollten gesichert und abgedichtet werden, damit die Frostgefahr ausgeschlossen ist.
3. Besonders gefährdete Leitungsteile wie Kellerleitungen, Ventile und vor allem Wasserzähler sollten in geeigneter Weise geschützt werden (umwickeln mit Stroh, Holzwolle, Glaswolle, Säcken oder Schaumstoffen).
4. Garten- und Außenleitungen sowie Leitungen zu frostgefährdeten Räumen bitte absperren und die Leitungen entleeren. Im Freien befindliche Wasserzählerschächte sollten ebenfalls zum Schutz der Wasserzähler entsprechend isoliert werden.
Der Schutz der Wasserleitungen und der Wasseruhren geschieht im eigenen Interesse der Anschlussnehmer, der für alle Schäden, die durch Frostschäden an Wasseranschlüssen, Wasserzählern und Wasserleitungen entstehen, verantwortlich ist und die dadurch verursachten Kosten zu tragen hat, einschließlich der entstandenen Wasserverluste.
Sollte trotzdem einmal eine Wasseruhr einfrieren, bitten wir, die Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 0171/5206102 zu verständigen. Die Wasseruhren dürfen nur von der Gemeinde aus- oder eingebaut werden.
Zum Schutz der Wasserleitungen werden auch auf den Friedhöfen die Wasserabnahmestellen abgestellt, sobald es die Witterung erfordert.
Wir bitten um Beachtung.