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Flächennutzungsplan - 3. Fortschreibung - 2. Änderung


Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen-Eschbronn hat gemäß § 2 Abs. 1 und 2 i.V. § 1 Abs. 8 BauGB am 15.10.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den „Flächennutzungsplan – 3. Fortschreibung – 2. Änderung“ aufzustellen und eine frühzeitige Bürgerinformation nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Maßgebend ist der „Flächennutzungsplan – 3. Fortschreibung – 2. Änderung“ in der Fassung vom 14.10.2024

Umfang des Plangebiets

Folgende Änderungsbereiche sind zur frühzeitigen Beteiligung vorgesehen:

Dunningen

Punkt A.1 Wohngebiet „Brunnenäcker“

Übernahme im Zuge der Berichtigung (§ 13 b BauGB) – 2,3 ha

Punkt A.2 Gewerbegebiet „Grafengrube“

Neuausweisung Gewerbe – 0,4 ha

Punkt A.3 Gewerbegebiet „See“

Neuausweisung Gewerbe – 0,4 ha

Seedorf

Punkt B.1  Gewerbegebiet „IKGI Seedorf – Waldmössingen – Erweiterung“

Neuausweisung Gewerbe – 1,5 ha

Punkt B.2  Sondergebiet „Im Tal“

Umwandlung Mischgebiet (M) in Sondergebiet (großflächiger Einzelhandel) – 0,6 ha

Punkt B.3   Sondergebiet „Biogasanlage Seedorf“

Umwandlung Mischgebiet (M) in Sondergebiet (Energie) – 0,5 ha

Punkt B.4  Sondergebiet „Sportgelände Lausbühl“

Umwandlung Sondergebiet (Sport und Freizeit) – 1,0 ha

Lackendorf

Punkt C.1 Wohngebiet „Bösinger Weg – Stockäcker III“

Übernahme im Zuge der Berichtigung (§ 13 b BauGB) – 2,7 ha

Punkt C.2  Sondergebiet „Solarpark Lackendorf“

Neuausweisung Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik – ca. 8,7 ha

Locherhof

Punkt D.1  Wohngebiet „Unter dem Brenntenwald – 2. Erweiterung“

Übernahme im Zuge der Berichtigung (§ 13 b BauGB) – 0,7 ha

Punkt D.2  Wohngebiet „Teufenstraße – 1. Abschnitt“

Übernahme im Zuge der Berichtigung (§ 13 b BauGB) – 0,5 ha

Punkt D.3  Wohngebiet „Im Angel“

Übernahme im Zuge der Berichtigung (§ 13 b BauGB) – 0,3 ha

Mariazell

Punkt E.1  Wohngebiet „Bühläcker I“

Übernahme im Zuge der Berichtigung (§ 13 a BauGB) – 0,4 ha

Punkt E.2  Wohngebiet „Bühläcker II“

Übernahme im Zuge der Berichtigung (§ 13 b BauGB) – 0,4 ha

Punkt E.3  Wohngebiet „Hoberten IV“

Übernahme im Zuge der Berichtigung (§ 13 b BauGB) – 2,7 ha

Punkt E.4  Wohngebiet „Mühlbach“

Übernahme im Zuge der Berichtigung (§ 13 b BauGB) – 1,6 ha

Der „Flächennutzungsplan – 3. Fortschreibung – 2. Änderung“ hat zum Ziel, Änderungen in der städtebaulichen Struktur innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen-Eschbronn aufzunehmen und aktuelle Siedlungsentwicklungen und Maßnahmen zur Energiewende in der vorbereitenden Bauleitplanung zu manifestieren. Gleichermaßen sollen Flächen, die nach § 13a bzw. § 13b BauGB überplant wurden, im Zuge der Berichtigung in den FNP aufgenommen werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung vom 16.12.2024 bis 07.02.2025 durchgeführt. Die Planunterlagen können während diesem Zeitraum im Rathaus Dunningen, Bürgerbüro, Hauptstr. 25, 78655 Dunningen, während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen können auch online unter https://www.dunningen.de/bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden.

Anregungen und Bedenken können schriftlich oder mündlich vorgebracht und protokolliert werden. Über sie entscheidet der Gemeinsame Ausschuss der VG Dunningen-Eschbronn in öffentlicher Sitzung.

Dunningen, den 05.12.2024

Gez.

Peter Schumacher

Verbandsvorsitzender