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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Eschbronn für das Haushaltsjahr 2025


Öffentliche Bekanntmachung

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Eschbronn für das Haushaltsjahr 2025

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 5.596.259
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 5.521.336
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 74.923
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 74.923

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

EUR
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 5.330.957
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.955.261
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts 
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
375.696
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.092.449
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.786.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -3.693.551
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-3.317.855
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 1.000.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 28.939

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

971.061
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -2.346.794

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf     1.000.000 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf      1.300.000 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf     800.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf     900 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf     385 v. H.

der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf      340 v. H.

der Steuermessbeträge.

Eschbronn, den 18.12.2024

gez.
Franz Moser
Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 20.12.2024 vorgelegt. Das Landratsamt Rottweil hat am 22.01.2025 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Eschbronn für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt und die erforderliche Genehmigung erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.2.2025 bis 18.2.2025 (je einschließlich) im Rathaus Eschbronn, Bürgerbüro, Zimmer Nr. 3 während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Eschbronn, den 27.1.2025

gez.
Franz Moser
Bürgermeister