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Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2025 für den Zweckverband „Wasserversorgung Eberbachgruppe“, Sitz Dunningen


Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2025 für den Zweckverband „Wasserversorgung Eberbachgruppe“, Sitz Dunningen

Das Landratsamt Rottweil hat mit Erlass vom 16.04.2025 AZ: 200.01/030.31 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes gem. § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Gemäß § 18 GKZ i. V. m. § 4 Abs. 3 GemO und § 81 Abs. 3 GemO wird der Wirtschaftsplan 2025 hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Aufgrund der §§ 18 bis 20 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit vom 16. September 1974 (GBl. 1974 S. 408, ber. 1975 S. 460, ber. 1976 S. 408), zuletzt geändert am 12. November 2024 (GBl. S. 98) i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000 S. 581, ber. S. 698) zuletzt geändert am 12. November 2024 (GBl. Nr. 98) hat die Verbandsversammlung am 09.04.2025 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt

1. im Erfolgsplan mit den Erträgen und Aufwendungen in Höhe von je 312.150 €
2. im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 312.150 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit - 255.150 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit
(Saldo aus 2.1 und 2.2)

57.000 €
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 310.000 €

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

- 310.000 €

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6)

- 253.000 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

310.000 €
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit - 57.000 €

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

253.000 €

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands
(Saldo aus 2.7 und 2.10)

0 €

3. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
(Kreditermächtigungen)

310.000 €
4. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 220.000 €


§ 2 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  50.000,00 €



§ 3 Betriebskosten- und Kapitalumlage

Die Betriebskostenumlage wird im Erfolgsplan festgesetzt auf  307.950,00 €

Die Kapitalumlage wird im Vermögensplan festgesetzt auf  0 €



§ 4 Aufteilung der Betriebskosten- und Kapitalumlage

Die Aufteilung der Betriebskosten- und Kapitalumlage erfolgt nach den Bestimmungen der Verbandssatzung. Die Erhebung von Abschlagszahlungen richtet sich nach den Vorschriften der Verbandssatzung.



§ 5 Wirtschaftsführung

Für die Wirtschaftsführung des Verbandes gelten die Bestimmungen der Verbandssatzung.

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 liegt in der Zeit vom 09.05.2025 bis einschl. 19.05.2025 auf dem Rathaus in Dunningen-Ort, Erdgeschoss, Zimmer 0.04, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Dunningen, den 06.05.2025

gez. Peter Schumacher, Verbandsvorsitzender

Wirtschaftsplan 2025 Zweckverband Wasserversorgung Eberbachgruppe