News

Öffentliche Bekanntmachungen zur Einbuchung der Grundstücke - Verkehrsfläche/Wasserfläche (Gewässer 2. Ordnung) - Gemarkung Locherhof


Öffentliche Bekanntmachung

--> hier Dokument zu download

Das Landratsamt Rottweil - Flurneuordnungs- und Vermessungsamt - (Flurneuordnung Eschbronn) hat beantragt, die bisher nicht im Grundbuch eingetragenen Grundstücke der

Gemarkung Locherhof

            Flst. 97           Teufenbach
                                    Wasserfläche                                  20 a 78 qm
                                    (Gewässer 2. Ordnung)

            Flst. 303        Steinäcker
                                    Verkehrsfläche                                13 a 54 qm

im Grundbuch zu buchen und gleichzeitig die Gemeinde Eschbronn als Eigentümerin dieser Grundstücke einzutragen.

Zur Glaubhaftmachung des Eigentums wird auf nachfolgend genannte Messurkunden verwiesen.

Flurstück Nachweisung / Fortführung Az.
97 Primärkataster S. 164
Messurkunde 1884 S. 295
Messurkunde 1889 S. 90
Messurkunde 1924 S. 192
Messurkunde 1929 S. 18
Messurkunde 1936 S. 204
Veränderungsnachweis 1979/3 S. 15
GRG SIG001/55/2025
303 Primärkataster S. 150
Veränderungsnachweis 1985/1 S. 8
56/2025

Nach dem Wassergesetz für Baden-Württemberg stehen Gewässer II. Ordnung, welche im Gemeindegebiet liegen, im öffentlichen Eigentum der Gemeinde, soweit es sich um natürliche Wasserläufe handelt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1, § 5 Abs. 1 S. 1 WG).

Das Grundbuchamt Sigmaringen beabsichtigt, das Grundstück im Grundbuch zu buchen und die Gemeinde Eschbronn als Eigentümerin einzutragen.

Etwaige Einwände müssen innerhalb eines Monats ab Aushang beim Amtsgericht Sigmaringen - Grundbuchamt - angemeldet werden. (Aktenzeichen siehe oben)

Soweit Privateigentum an Gewässergrundstücken geltend gemacht wird, ist der Eigentumserwerb vor 1900 nachzuweisen.

Sigmaringen, den 01.08.2025
Grundbuchamt Sigmaringen

 gez. 
(Kahlfeld)
Bezirksnotarin          

Ausgehängt am:        22.08.2025
Abgenommen am:
(Aushang mindestens 1 Monat)            D.S.