Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen - Eschbronn hat in öffentlicher Sitzung am 27.11.2025 den Entwurf des „Flächennutzungsplan – 3. Fortschreibung – 2. Änderung“
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen - Eschbronn hat in öffentlicher Sitzung am 27.11.2025 den Entwurf des „Flächennutzungsplan – 3. Fortschreibung – 2. Änderung“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Benachrichtigung der Behörden nach § 4 (2) BauGB sowie der benachbarten Gemeinden nach § 2 (2) BauGB wird parallel dazu vorgenommen.
Maßgebend ist der „Flächennutzungsplan – 3. Fortschreibung – 2. Änderung“ in der Fassung vom 14.10.2024 / 15.10.2025
Umfang des Plangebiets
Folgende Änderungsbereiche sind zur frühzeitigen Beteiligung vorgesehen:
Dunningen
Punkt A.1 Wohngebiet >>Brunnenäcker << - Änderungspunkt A.1
Übernahme im Zuge der Berichtigung (§ 13 b BauGB) – 2,3 ha
Punkt A.2 Gewerbegebiet >>Grafengrube << - Änderungspunkt A.2
Neuausweisung Gewerbe – 0,4 ha
Punkt A.3 Gewerbegebiet >>See<< - Änderungspunkt A.3
Neuausweisung Gewerbe – 0,4 ha
Seedorf
Punkt B.2 Sondergebiet >>Im Tal<< - Änderungspunkt B.2
Umwandlung Mischgebiet (M) in Sondergebiet (großflächiger Einzelhandel) – 0,6 ha
Punkt B.3 Sondergebiet >>Biogasanlage Seedorf<< - Änderungspunkt B.3
Umwandlung Mischgebiet (M) in Sondergebiet (Energie) – 0,5 ha
Punkt B.4 Sondergebiet >>Sportgelände Lausbühl<< - Änderungspunkt B.4
Neuausweisung Sondergebiet (Sport und Freizeit) – 1,0 ha
Punkt B.5 Sondergebiet >>Auweg<< - Änderungspunkt B.5
Neuausweisung Sondergebiet (Festplatz) – 1,5 ha
Punkt B.6 Landwirtschaftliche Fläche >>Seeweiher<< - Änderungspunkt B.6
Umwandlung in Sondergebiet (Schuppen) in landwirtschaftliche Fläche– 1,5 ha
Lackendorf
Punkt C.1 Wohngebiet >>Bösinger Weg – Stockäcker III<< - Änderungspunkt C.1
Übernahme im Zuge der Berichtigung (§ 13 b BauGB) – 2,7 ha
Punkt C.2 Sondergebiet >>Solarpark Lackendorf<< - Änderungspunkt C.2
Neuausweisung Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik – ca. 8,7 ha
Punkt C.3 Sondergebiet >>Weidle<< - Änderungspunkt C.3
Neuausweisung Sondergebiet Schuppen – ca. 1,2 ha
Locherhof
Punkt D.1 Wohngebiet >>Unter dem Brenntenwald – 2. Erw<< - Änderungspunkt D.1
Übernahme im Zuge der Berichtigung (§ 13 b BauGB) – 0,7 ha
Punkt D.2 Wohngebiet >>Teufenstraße – 1. Abschnitt<< - Änderungspunkt D.2
Übernahme im Zuge der Berichtigung (§ 13 b BauGB) – 0,5 ha
Punkt D.3 Wohngebiet >>Im Angel<< - Änderungspunkt D.3
Übernahme im Zuge der Berichtigung (§ 13 b BauGB) – 0,3 ha
Mariazell
Punkt E.1 Wohngebiet >>Bühläcker I<< - Änderungspunkt E.1
Übernahme im Zuge der Berichtigung (§ 13 a BauGB) – 0,4 ha
Punkt E.2 Wohngebiet >>Bühläcker II<< - Änderungspunkt E.2
Übernahme im Zuge der Berichtigung (§ 13 b BauGB) – 0,4 ha
Punkt E.3 Wohngebiet >>Hoberten IV<< - Änderungspunkt E.3
Übernahme im Zuge der Berichtigung (§ 13 b BauGB) – 2,7 ha
Punkt E.4 Wohngebiet >>Mühlbach<< - Änderungspunkt E.4
Übernahme im Zuge der Berichtigung (§ 13 b BauGB) – 1,6 ha
Der Entwurf des „Flächennutzungsplan – 3. Fortschreibung – 2. Änderung“ mit Begründung (sowie Umweltprüfung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag) wird vom 15.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026 (Auslegungsfrist) im Rathaus in Dunningen, Bürgerbüro, Hauptstraße 25, 78655 Dunningen während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht für Jedermann öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar:
A. Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglicher Betroffenheiten der Schutzgüter nach §§ 1 (6) Nr. 7 und 1a BauGB
Boden / Fläche
· Auswirkungen der Planung durch Inanspruchnahme von Flächen durch Erschließung, Baulandentwicklung. Teilweiser Wegfall sämtlicher Bodenfunktionen im Plangebiet. Entsprechender Ausgleich über schutzgutübergreifende Maßnahmen.
Wasser
· Auswirkungen der Planung auf Grundwasser und Oberflächenwasser. Erhöhung des Oberflächenabflusses durch Versiegelung und Bebauung.
Klima / Luft
· Auswirkungen der Planung auf das Lokalklima durch Versiegelung und Bebauung durch die einzelnen Gebiete
Pflanzen, Biotope und Tiere
· Auswirkungen der Planung auf bestehende Wiesen- und Ackerflächen sowie auf bestehende Einzelbäume sowie auf Schutzgebiete
· Auswirkungen der Planung auf Habitatstrukturen und potentiellen Lebensräumen von Brutvögeln und weiteren Tier- und Pflanzenarten.
Landschaftsbild und Erholung
· Auswirkungen der Planung durch Baukörper, Immissionen und temporärer Bauaktivitäten
· Auswirkungen auf die Erholung
Mensch und Lärm
· Auswirkungen der Planung durch temporäre Lärm- und Luftemissionen in Zeiten der Bautätigkeit
· Auswirkungen durch bestehende gewerbliche Nutzungen und durch diese verursachte Lärm- und Staubimmissionen
B. Fachgutachten und Untersuchungsberichte
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Rottweiler Ing.- und Planungsbüro GmbH
· Auswirkungen unter Berücksichtigung des Artenschutzes nach § 44 BNatschG mit Aussagen zu den im Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabenbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten (insbesondere Fledermäuse, Brutvögel, Reptilien, Amphibien)
Umweltbericht - Rottweiler Ing.- und Planungsbüro GmbH
· Prüfung der Schutzgüter Mensch, Boden, Klima, Landschaftsbild, Flora und Fauna, Wasser, Grundwasser und Biotope
· Empfehlung von Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen.
C. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (im ursprünglichen Verfahren) gemäß § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB)
Boden / Fläche
· Informationen zu anstehenden geologischen Situationen, Gesteinen
· Informationen zum Umgang mit Boden
· Informationen zu möglichen geogenen Belastungen von Böden
· Informationen zum Ausgleich von Bodenfunktionen
· Informationen zum Bedarf an Bauflächen
Wasser
· Informationen zum Schutz von Grundwasser und vorhandener Drainagen
· Informationen zum Umgang mit Abwasser
· Informationen zum Umgang mit Regenwasser
· Informationen zum Ausgleich von Bodenfunktionen
Naturschutz
· Informationen zum ökologischen und artenschutzrechtlichen Belangen
· Informationen zu vorhandenen Strukturen
· Hinweise zur Erforderlichkeit der Ergänzung des Umweltberichts
· Hinweise zur Erforderlichkeit der Ergänzung der artenschutzrechtlichen Untersuchungen
Mensch
· Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen während der Bauphase
· Immissionen durch bestehende Betriebe
Regionalplan
· Beurteilung der Entwicklung aus dem Regionalplan
· Bedarfshinweise auf Grundlage Landesentwicklungsplan und Regionalplan
Stellungnahmen können in diesem Zeitraum elektronisch an die Gemeindeverwaltung Dunningen bzw. Gemeindeverwaltung Eschbronn (info(at)dunningen.de; gemeinde(at)eschbronn.de) abgegeben werden. Stellungnahmen können auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgern und Bürgerinnen personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen anonymisiert dem Gemeinsamen Ausschuss zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Unterlagen zu diesem Verfahren können auch im genannten Zeitraum unter www.dunningen.de / www.eschbronn.de abgerufen werden.
Stellungnahmen sollten elektronisch per Mail abgegeben werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen alternativ schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Dunningen, Hauptstraße 25, 78655 Dunningen, oder bei der Gemeinde Eschbronn, Hauptstraße 8, 78664 Eschbronn, innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten, abgeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgern und Bürgerinnen personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname gespeichert werden. Zum Beschluss werden die vorgebrachten Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen - Eschbronn anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 (2) BauGB).
Dunningen, den 11.12.2025
gez. Peter Schumacher
Bürgermeister und Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses
der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen/Eschbronn