Öffentliche Bekanntmachung 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Eschbronn für das Haushaltsjahr 2026
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
| 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR |
| 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 5.957.687 |
| 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -6.024.607 |
| 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -66.920 |
| 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
| 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
| 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
| 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
-66.920 |
| 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR | |
| 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 5.727.079 |
| 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -5.443.550 |
| 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
283.529 |
| 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 2.527.924 |
| 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -3.810.900 |
| 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
-1.282.976 |
| 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
-999.447 |
| 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.100.000 |
| 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -16.439 |
| 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
1.083.561 |
| 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
84.114 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.100.000 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 800.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 900 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 385 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H.
der Steuermessbeträge.
Eschbronn, den 17.12.2025
gez.
Franz Moser
Bürgermeister