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Öffentliche Bekanntmachung 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Eschbronn für das Haushaltsjahr 2026


§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 5.957.687
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von -6.024.607
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -66.920
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-66.920
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 5.727.079
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von -5.443.550
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts
       (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
283.529
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.527.924
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -3.810.900
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
       Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-1.282.976
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
       (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-999.447
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 1.100.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von -16.439
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
         Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
1.083.561
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
         Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

84.114

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf  1.100.000 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf  0 EUR.

§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  800.000 EUR.

§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf  900 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf  385 v. H.
der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf  340 v. H.
der Steuermessbeträge.

Eschbronn, den 17.12.2025

gez.
Franz Moser
Bürgermeister