Öffentliche Bekanntmachung 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 22.12.2025 vorgelegt. Das Landratsamt Rottweil hat am 20.01.2026 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Eschbronn für das Haushaltsjahr 2026 bestätigt und die erforderliche Genehmigung erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.02.2025 bis zum 12.02.2025 (je einschließlich) im Rathaus Eschbronn, Bürgerbüro, Zimmer Nr. 3, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Danach wird er bis zur öffentlichen Bekanntmachung der folgenden Haushaltssatzung dort zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Nach § 4 Abs. 4 GemO wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung – sofern nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung nach § 121 Abs. 1 GemO beanstandet hat – von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung der Satzung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Eschbronn, den 27.01.2026
gez.
Franz Moser
Bürgermeister