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Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2026 für den Zweckverband „Wasserversorgung Eberbachgruppe“, Sitz Dunningen


Das Landratsamt Rottweil hat mit Erlass vom 13.02.2026 AZ: 200.01/030.31 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes gem. § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Gemäß § 18 GKZ i.V.m. § 4 Abs. 3 GemO und § 81 Abs. 3 GemO wird der Wirtschaftsplan 2026 hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Aufgrund der §§ 18 bis 20 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit vom 16. September 1974 (GBl. 1974 S. 408, ber. 1975 S. 460, ber. 1976 S. 408), zuletzt geändert am 12. November 2024 (GBl. S. 98) i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000 S. 581, ber. S. 698) zuletzt geändert am 12. November 2024 (GBl. Nr. 98) hat die Verbandsversammlung am 28.01.2026 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt

1. im Erfolgsplan mit den Erträgen und Aufwendungen in Höhe von je 299.400 €
2. im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 299.400 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit -242.100 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit
      (Saldo aus 2.1 und 2.2)
57.300 €
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -105.000 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
       Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)
-105.000 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
      (Saldo aus 2.3 und 2.6)
-47.700 €
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

105.000 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -57.300 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
         Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)
47.700 €
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands
         (Saldo aus 2.7 und 2.10)
0 €
3. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
    (Kreditermächtigungen)
105.000 €
4. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

0 €

§ 2 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                 50.000,00 €

§ 3 Betriebskosten- und Kapitalumlage

Die Betriebskostenumlage wird im Erfolgsplan festgesetzt auf                                    295.100,00 €

Die Kapitalumlage wird im Vermögensplan festgesetzt auf                                                               0 €

§ 4 Aufteilung der Betriebskosten- und Kapitalumlage

Die Aufteilung der Betriebskosten- und Kapitalumlage erfolgt nach den Bestimmungen der Verbandssatzung. Die Erhebung von Abschlagszahlungen richtet sich nach den Vorschriften der Verbandssatzung.

§ 5 Wirtschaftsführung

Für die Wirtschaftsführung des Verbandes gelten die Bestimmungen der Verbandssatzung.

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 liegt in der Zeit vom 27.02.2026 bis einschl. 09.03.2026 auf dem Rathaus in Dunningen-Ort, Erdgeschoss, Zimmer 0.04, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Dunningen, den 20.02.2026

gez. Peter Schumacher,
Verbandsvorsitzender