0effentliche Bekanntmachung ueber das Nichtbestehen UVP-Pflicht Flurneuordnung Dunningen B462
Landratsamt Rottweil, Flurneuordnungs- und Vermessungsamt,
Ruhe-Christi-Str. 29, 78628 Rottweil
Öffentliche Bekanntmachung
vom 28.11.2025
über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht
Flurbereinigung Dunningen (B 462) Az. 3213-B 7.4.9
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg hat den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen in der Flurbereinigung Dunningen (B 462) – geändert in den Nachträgen Nr. 1 bis 7 zum Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan durch das Landratsamt Rottweil, Flurbereinigungsbehörde, Ruhe-Christi-Str. 29, 78628 Rottweil – für zulässig erklärt. Im Zuge des Wegebaus und zur vorläufigen Besitzeinweisung sind jeweils zahlreiche Änderungen an Maßnahmen des Wege- und Gewässernetzes sowie an landschaftspflegerischen Anlagen erforderlich geworden.
Die jeweilige Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Durch die geänderten Maßnahmen sind im Einzelnen wie auch im Gesamten keine Beeinträchtigungen im Rahmen der Umweltverträglichkeit zu erwarten.
Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3213) eingesehen werden.
gez.
Helmstädter, Vermessungsdirektorin