Schöffenwahl 2023
für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Informationsflyer "Ich will Schöffe werden"

Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt. Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen, ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen. Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen.

Voraussetzungen:

- Deutsche Staatsangehörigkeit

- am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr vollendet

- nicht älter als 69 Jahre

- deutsche Sprache beherrschen

- gesundheitlich geeignet

- nicht in einem Vermögensverfall

Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.

Im Spätsommer 2023 die eigentliche Schöffenwahl durchgeführt.

Umfassende Informationen zu den Aufgaben eines Schöffen, zum Strafverfahren und zu den Bewerbungsvoraussetzungen können unserer Informationsbroschüre Leitfaden für Schöffen entnommen werden:

Leitfaden für Schöffen

Weiterführende Informationen unter www.justiz-bw.de oder unter www.schoeffenwahl2023.de