Mit dem Leitfaden zum kommunalen Starkregenrisikomanagement (SRRM) stellt das Land den Kommunen ein einheitliches Verfahren zur Verfügung, um im Rahmen ihrer Vorsorgepflicht Gefahren und Risiken durch Starkregen zu analysieren und darauf aufbauend ein kommunales Handlungskonzept zu erstellen. Im Fokus stehen dabei der Schutz von öffentlichen Einrichtungen, Infrastruktur und Objekten. Die Ergebnisse des SRRM dienen aber z.B. auch als Grundlage für die Erstellung der Alarm- und Einsatzplanung oder finden Berücksichtigung in der Bauleitplanung sowie der Ausweisung neuer Baugebiete. Großflächige Maßnahmen der Kommune wie z.B. Außengebietsabkopplungen können sich aber auch positiv auf Privateigentum auswirken. Die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen sollen in der Zukunft im Rahmen einer stetigen Fortschreibung aktualisiert werden. Gegenüber den Bürgern besteht von Seiten der Kommune darüber hinaus eine Informationspflicht, der sie mit der Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten (SRGK) nachkommt. Damit wird jeder Bürger in die Lage versetzt, die Risiken für Eigentum und Gesundheit abzuschätzen und eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen auf privater Ebene zu ergreifen. Große Sorgfalt gilt dabei für Gewerbetreibende. Besonders wenn an den jeweiligen Betriebsstätten gesundheits- oder wassergefährdende Stoffe verarbeitet werden, sollte ein entsprechender Überflutungsschutz sowie ein Evakuierungsplan für die Belegschaft vorhanden sein.