Abfall und Müll entsorgen
Die Abfallentsorgung (Abfallverwertung und -beseitigung) in Baden-Württemberg ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise. Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen.
Nähere Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten erhalten Sie beim Abfallwirtschaftsamt Rottweil.
Wenn Sie aus dem Einzugsgebiet des Landkreises Rottweil wegziehen, zahlt Ihnen das Abfallwirtschaftsamt zu viel bezahlte Müllgebühren teilweise zurück.
Unterschieden werden muss zwischen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichem Abfall, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Abfallarten wie z.B. Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte besondere Bestimmungen. Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.
Abfallwirtschaftsamt oder Abfallwirtschaftsbetrieb:
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen und keine Übertragung auf Gemeinden vorliegt: das Landratsamt
Im Landkreis Rottweil ist vorgeschrieben, dass Sie gemeinsam mit anderen Bewohnern gemeinsam einen Müllbehälter nutzen.
Die Abfallgebühren finden Sie auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsamtes Rottweil.
> www.landkreis-rottweil.de
Müllangelegenheiten regelt im Landkreis Rottweil das Abfallwirtschaftsamt beim Landratsamt Rottweil.