Hundesteuer - Hund abmelden
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Hund online abmelden
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" am Seitenende verwenden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" am Seitenende verwenden.
- Hundesteuermarke
- gegebenenfalls tierärztliche Bescheinigung
- gegebenenfalls tierärztliche Bescheinigung
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese zeitanteilig zurückerstattet.
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde