Hundesteuer - Hund abmelden
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Hund online abmelden
Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder Sie haben keinen Hund mehr.
Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" am Seitenende verwenden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" am Seitenende verwenden.
- Hundesteuermarke
- gegebenenfalls tierärztliche Bescheinigung
- gegebenenfalls tierärztliche Bescheinigung
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese zeitanteilig zurückerstattet.
Widerspruch
§ 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde