Schankerlaubnis
Gestattungen gem. § 12 GastG bis zu 4 Tagen
für jeden ersten Tag: 16,00 €
für jeden weiteren Tag: 6,00 €
Verkürzung der Sperrzeit an einzelnen TAgen für einzelne Betriebe nach § 12 GastVO
für eine Stunde: 16,00 €
für jede weitere Stunde: 6,00 €