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Ausweise überprüfen


Es ist keine Verlängerung möglich!
Immer wieder stellen Urlauber unmittelbar vor Abreise fest, dass ihre Ausweise abgelaufen sind. Da eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Ausweispapieren rechtlich nicht mehr zulässig ist, reicht es in vielen Fällen dann nicht mehr, einen neuen Ausweis zu beantragen.
Bei abgelaufenen Ausweispapieren sollte nicht bis zur letzten Sekunde gewartet werden, denn die Bearbeitungszeit für einen neuen Ausweis oder Pass kann bis zu vier Wochen dauern. Damit die Urlaubsreise dennoch nicht storniert werden muss, wird in dringenden Fällen ein vorläufiger Personalausweis beziehungsweise Reisepass ausgestellt. Geschieht die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeit kostet der Ausweis oder Reisepass das Doppelte.
Die neuen Personalausweise und Reisepässe werden für alle Bürger zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Für die Ausstellung neuer Ausweise und Pässe ist das Einwohnermeldeamt zuständig. Hierzu müssen Sie persönlich erscheinen, da eine Unterschrift und eventuell Fingerabdrücke nötig sind. Bitte halten Sie Größe und Augenfarbe bereit.
Mitzubringen sind:
Ein biometrisches Lichtbild (bei allen Ausweisarten)
Alte Ausweispapiere oder Geburtsurkunde
Kosten:
Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis                                          10,00 €
- Gebühr bis Vollendung des 23. Lebensjahres                 22,80 €
und ab dem 24. Lebensjahr                                            28,80 €
Reisepass
- Gebühr bis Vollendung des 23. Lebensjahres                 37,50 €
und ab dem 24. Lebensjahr                                            60,00 €
- Es gibt die Möglichkeit, einen Express-Reisepass zu beantragen, welcher innerhalb von 3 Werktagen geliefert wird. Die Gebühr hierfür beträgt:
bis Vollendung des 23. Lebensjahres                              69,50 €
und ab dem 24. Lebensjahr                                            92,00 €
Die Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen beträgt bis Vollendung des 23. Lebensjahres 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre.
Kinderreisepass   
- ab dem 10. Lebensjahr Unterschrift des Kindes
- Gültigkeit beträgt 6 Jahre ab Ausstellungsdatum bzw. höchstens bis Vollendung des 12. Lebensjahres
- Gebühr für die Erstausstellung                                      13,00 €
und für Verlängerung/Änderung                                         6,00 €
Ein Kinderreisepass kann einmalig, jedoch höchstens bis Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Zur Verlängerung muss der Kinderreisepass noch gültig sein.