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Landesfamilienpass-Gutscheinkarten 2019


Ab sofort gibt es die Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass 2019. Gutscheine können beim Bürgermeisteramt Eschbronn abgeholt werden. Diese werden kostenlos ausgegeben. Sofern bereits ein Landesfamilienpass ausgestellt wurde, sollte dieser möglichst bei Abholung der Gutscheine vorgelegt werden.
Was ist neu? Es können, neben den Eltern, auch weitere vorher fest in den Pass eingetragene Begleitpersonen den Pass zusammen mit den Kindern nutzen. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können.
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung;
  • Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Bei Abholung des neuen Gutscheinheftes durch Familien, die bereits einen Pass besitzen, ist die fortdauernde Berechtigung nachzuweisen, soweit dies nicht offenkundig ist. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren (www.sozialministerium-bw.de).