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Aus dem Gemeinderat wird berichtet


Besichtigung des Projekts Gas und Glas


Der Gemeinderat hat sich im Rahmen einer Ortsbesichtigung über den Fortschritt des Projekts Gas und Glas informiert. Die Telekom und die von ihr beauftragte Firma Melvin Bubalo erläuterten die Struktur des Glasfasernetzes. Von der Vermittlungsstelle in Dunningen müssen für dieses Netz mehrfach Glasfaserstränge bis zu den einzelnen Netzverteilern aufgebaut werden. Insgesamt sind 17 Netzverteiler aufzubauen, die dann die Verbindung bis in die einzelnen Gebäude hinein ermöglichen. Dabei ist wiederum vom Netzverteiler bis in die Gebäude hinein jeweils ein gesonderter Kabelstrang zu verlegen. Der Vertreter der Telekom beantwortete Fragen zur Leistungsfähigkeit des Netzes und auch zu den vorgesehenen Reserven.
Die EGT Triberg, die gemeinsam mit dem Ausbau des Gasnetzes die Möglichkeit für die Erschließung der Gebäude mit Glasfaserkabeln ermöglicht, sieht vor, in diesem Jahr die restlichen Teile der Mariazeller Straße, der Schönbronner Straße, der Hardter Straße, die Weilerner Straße, den Mühlweg und möglicherweise auch Im Weiher zu erschließen.
Seitens des Gemeinderats wurde das Engagement der EGT und der Telekom gewürdigt. Die Gemeinde Eschbronn wird die erste Gemeinde im Landkreis und eine der ersten Gemeinden im Land sein, die für alle Gebäude im Gemeindegebiet Glasfaseranschlüsse bietet. Bei der Ortsbesichtigung wurde erneut deutlich, dass die Glasfaseranbindung in naher Zukunft Basis für eine zeitgemäße Breitbandverbindung sein wird. Andere Gemeinden im Landkreis versuchen aktuell den Weg, den die Gemeinde Eschbronn seit 2015 geht, ebenfalls zu beschreiten. Bei der Besichtigung wurde aber auch deutlich, dass das Angebot in Eschbronn einmalig ist. Daher wird Gebäudeeigentümern angeraten, die Chance zu nutzen. Nachträgliche Anschlüsse werden nicht mehr ermöglicht werden. Sie wären auch nur mit deutlich höherem Aufwand zu realisieren.
Nachdem zwischenzeitlich 13 von 17 Netzverteiler aufgebaut sind, werden in den nächsten Wochen und Monaten die Hausanschlüsse realisiert, für die die Leerrohre verlegt sind. Nach einigen Wochen werden diese Hausanschlüsse dann frei geschaltet, so dass dann beim Telekomshop in Rottweil oder örtlichen Elektropartnern auch höhere Bandbreiten über das Glasfasernetz gebucht werden können.

Bebauungsplan Teufenstraße – 1. Abschnitt


Der Gemeinderat hat beschlossen für einen Teilbereich der Teufenstraße einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Teufenstraße – 1. Abschnitt“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen. Für diesen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan. Es gibt allerdings durch die Abrundungssatzung Festsetzungen hinsichtlich der bebaubaren Fläche. Mit dem Aufstellungsbeschloss wurde gleichzeitig ein Entwurf für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften beschlossen, der zusammen mit der Begründung und dem Entwurf eines artenschutzrechtlichen Gutachtens öffentlich ausgelegt wird. Zudem wird Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Kindergarten - Elternbeiträge


Schwer getan hat sich der Gemeinderat mit der Anpassung der Elternbeiträge für die Kindergärten. Entsprechend bisheriger Praxis auch anderer Gemeinden wurde dann mehrheitlich aber beschlossen, dass die Elternbeiträge entsprechend einer gemeinsamen Empfehlung des Städtetages, des Gemeindetages, der beiden Diözesen und der beiden evangelischen Landeskirchen in Baden-Württemberg angehoben werden sollen. Im Zuge einer Änderung war den Eltern zugesagt worden, dass die Kindergartengebühr nicht entsprechend der Erhöhung der Öffnungszeiten angepasst wird. Diese Zusage wurde auch bei der aktuellen Erhöhung berücksichtigt.

Baurechtsfälle


Der Gemeinderat hat zwei Baugesuchen auf Erweiterung bzw. Neubau einer Betriebsstätte im Gewerbegebiet „Ob Heckenwald“ zugestimmt.

Annahme von Spenden


Der Gemeinderat hat der Annahme von Spenden der Heuliecherzunft Mariazell im Rahmen des Jubiläums und deren Verwendung für die Grundschule und den Kindergarten Mariazell zugestimmt und sich für die Unterstützung bedankt.

Radweg Eschbronn - Sulgen


Zum Einstieg in die Planung war eine Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung beauftragt worden, die zwischenzeitlich vorliegt und aufzeigen soll, welche Trasse aus Naturschutzsicht die wenigsten schädlichen Auswirkungen hat. Damit kann dann in eine genauere Planung eingestiegen werden.
Üblicherweise werden Radwege entlang von Kreisstraßen zu 50% durch Zuweisungen des Landes aus GVFG-Mitteln finanziert. Möglicherweise sind auch Förderungen aus Bundesprogrammen zu erreichen. Von der verbleibenden Finanzlast trägt der Landkreis die Hälfte. Der verbleibende Anteil wird üblicherweise entsprechend der Betroffenheit von den Gemeinden getragen, über deren Gemarkung der Radweg führt. Für die Antragstellung beim Landkreis und die Förderung durch Land und ggf. Bund ist eine Vorplanung und eine hierauf basierende Ermittlung der Kosten erforderlich.
Die gesamte Länge des Radweges beträgt ca. 4,7 km, davon auf Gemarkung Eschbronn ca. 1 km und damit ca. 21%. Dieser Schlüssel wird zunächst auch für die Kostenaufteilung mit der Stadt Schramberg zugrunde gelegt. Ausgehend von Baukosten in Höhe von netto 1,5 Mio. € ist mit Kosten für Planungs- und Ingenieursleistungen (Leistungsphase 1 bis 9) von insgesamt rund 163.000 € auszugehen, einschließlich Bauleitung aber ohne Berücksichtigung besonderer Leistungen und Gutachten. Hinzu kommen noch Kosten für Fachplanungen und spezielle Ingenieursleistungen.  
Für die Antragstellung sind aber zunächst nur Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) erforderlich. Die Kosten hierfür werden mit 21.000 € beziffert. Zunächst wird also davon ausgegangen, dass die Gemeinde Eschbronn für die Maßnahmen, die für die Antragstellung noch erforderlich sind, ein Kostenanteil von ca. 4.400 € trifft. Hinzu kommen noch Vermessungskosten für die topografischen Aufnahmen.
Der Gemeinderat hat der der Vergabe der Ingenieurs- und Planungsleistungen für den Radweg Eschbronn – Sulgen durch die Stadt Schramberg zur Erarbeitung einer Vorplanung zugestimmt. Mit den Planungs- und Ingenieursleistungen soll das Büro Gauss Ingenieurstechnik, Rottenburg, beauftragt werden.

Bekanntgaben
Geschwindigkeitskontrolle Hochberg


Am Freitag, dem 05.04.2019 wurde von 10:53 Uhr bis 12:17 Uhr in Locherhof, Hochberg 20, eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Es wurden 320 Fahrzeuge in beide Fahrtrichtungen gemessen. Es hat 11 Beanstandungen gegeben. Die höchste Geschwindigkeit hat 74 km/h betragen

Geschwindigkeitskontrolle Hardter Straße


Am Mittwoch, dem 10.04.2019 wurde von 08:45 Uhr bis 14:34 Uhr in Mariazell, Hardter Straße 67, eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Es wurden 759 Fahrzeuge in beide Fahrtrichtungen gemessen. Es hat 34 Beanstandungen gegeben. Die höchste Geschwindigkeit hat 80 km/h betragen.

Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung


Der Landkreis hat bereits vor einem Jahr die Gemeinden darüber informiert, dass erwogen wird, weitere Anlagen zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung aufzubauen. Die Gemeinden wurden in Kenntnis gesetzt, dass beim Landratsamt Anträge für mögliche Standorte benannt werden können. Mit den Anträgen mussten sich die antragstellenden Gemeinden verpflichten, den Aufwand für die Bereitstellung und Unterhaltung der Stromversorgung zu übernehmen. Die Kosten für den Stromanschluss wurden vom Landratsamt mit durchschnittlich 5.000 € angenommen, die jährlichen Stromkosten mit etwa 60 €. Der Gemeinderat hat diesen Konditionen zugestimmt. Es wurde auf Beschluss des Gemeinderats ein Antrag auf Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung an der Hardter Straße zwischen Ortseingang aus Richtung Hardt und Einmündung Moosgasse gestellt. Insgesamt haben im Zuge des Aufrufs des Landkreises zehn Gemeinden 28 mögliche Standorte vorgeschlagen. Für drei Standorte sollen nun stationäre Anlagen beschafft werden, nämlich für Standorte in Seedorf und in Aichhalden sowie für die Hardter Straße in Eschbronn. Bei der Entscheidung und der Auswahl wurden die Kriterien Verkehrsbelastung, Ergebnisse bisheriger mobiler Messungen (V85-Wert) und das Merkmal besondere Gefahrenstelle/Unfallschwerpunkt und besondere örtliche Verhältnisse (Schul- und Radwegquerungen) zu Grunde gelegt. Den genauen Standort wird das Landratsamt Rottweil festlegen.