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Gefährdungslage durch den Borkenkäfer im Kreis sehr hoch


Das Forstamt fordert deshalb alle Waldbesitzer dringend auf, ihre Wälder ab sofort bis Ende September am besten im 1- bis 2-wöchentlichen Turnus regelmäßig zu kontrollieren. Die Revierleiter auf der Fläche können diese Aufgabe nicht übernehmen, sie stehen jedoch bei Fragen gerne beratend zur Seite.
Bei der Aufarbeitung ist Folgendes zu beachten:
  •           Auch Gipfelmaterial muss entfernt werden, da es als perfektes Brutmaterial vor allem für den Kupferstecher geeignet ist. Durch Hacken oder Verbrennen bei feuchter Witterung können Gipfel unschädlich gemacht werden. Beim Verbrennen ist zwingend auf die derzeitige trockene Witterung zu achten. Es ist  die Ortspolizeibehörde und die Feuerwehr zu informieren!
  •           Das befallende Stammholz muss vor dem Ausflug der Käfer aus dem Wald entfernt werden. Aufgrund des hohen Angebots an Käfer-, Sturm- und Schneebruchholz stoßen die Sägewerke derzeit an ihre Kapazitätsgrenzen und es ist oft nicht möglich, das befallene Holz zeitig vor dem Ausflug aus dem Bestand abzufahren.
Wenn absehbar ist, dass das befallene Holz nicht schnell aus dem Wald abgeholt wird, ist es zu entrinden oder mit einer Schutzspritzung zu behandeln.
  •            Die bereitgestellte Holzmenge pro Sägewerk muss mindestens 10 Festmeter betragen, besser sind 20 Festmeter. Kleinmengen werden von den Holzkäufern erst gar nicht übernommen.